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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Express-Reisepass beantragen

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung, Registrierschein),
  • ein aktuelles Passfoto, Größe 35 × 45 mm, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei (Jeder Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt.),
    Fotomustertafel
  • den alten Reisepass (nicht bei Erstausstellung oder Verlust),
  • Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (§ 1629 BGB).
    Formular: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
    Die Zustimmung kann erfolgen:
    a) Durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis,
    b) Durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten,
    c) Gegebenenfalls Nachweis über Sorgeberechtigung,
    d) zur Antragsstellung muss das Kind anwesend sein.

Kosten

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.


  • Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

    Gebühr: 69,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

    Gebühr: 102,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)