Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Leistungsbeschreibung
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgestattet. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist in dem Bürgeramt am Hauptwohnsitz gebührenfrei möglich.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles Passfoto, Größe 35 × 45 mm, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Fotomustertafel (exeterner Link) - alten Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass,
- Standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung, Registrierschein)
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweise – bei Alleinerziehenden einen entsprechenden Nachweis z. B. Sorgerechtsbescheid.
Zur Antragsstellung muss der Ausweisbewerber für die erforderliche Unterschrift und Identitätsüberprüfung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Formulare – Hinweise
Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.
PDF-Formulare
Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Ausfüllen
Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.
Senden – Online-Versand
Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.
Speichern
ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.
iPad, iPhone, Smartphones
Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.
Probleme
- Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
- Probleme mit Firefox
Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu. - Probleme mit Google Chrome
Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.
Formularservice
Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.
Vollmacht
Wenn Sie das neue Ausweisdokument nicht persönlich abholen können, dann können Sie auch jemanden bevollmächtigen.
Formulare – Hinweise
Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.
PDF-Formulare
Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Ausfüllen
Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.
Senden – Online-Versand
Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.
Speichern
ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.
iPad, iPhone, Smartphones
Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.
Probleme
- Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
- Probleme mit Firefox
Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu. - Probleme mit Google Chrome
Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.
Formularservice
Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 22,80
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.