Seiteninhalt
Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürger*innen betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Kreis Stormarn – Fachdienst Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36–40
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 8902-10
- Fax: 04531 160-1963
- Internet: Webseite
- E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de
Karte anzeigen Adresse exportieren
Zuständig für 32 Dienstleistungen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis: Ersatz erhalten
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Punkte und Folgen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kfz: Ausfuhrkennzeichen
- Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung/Stilllegung)
- Kfz: Fahrerkarte (Digitales Kontrollgerät)
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Halteranfrage (Einfache Registerauskunft)
- Kfz: Kennzeichen für Oldtimer (H)
- Kfz: Saisonkennzeichen
- Kfz: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Kfz: Wunschkennzeichen
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für Neufahrzeug