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Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Kreis Stormarn – Fachdienst Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36–38
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 8902-10
- Fax: 04531 160-1963
- Internet: Webseite
- E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de
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Zuständig für 42 Dienstleistungen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis: Ersatz erhalten
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Punkte und Folgen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung/Stilllegung)
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Kfz: Betriebserlaubnis
- Kfz: Fahrerkarte (Digitales Kontrollgerät)
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Halteranfrage (Einfache Registerauskunft)
- Kfz: Kennzeichen für Oldtimer (H)
- Kfz: Kleines Kfz-Kennzeichen
- Kfz: Rotes 07er (Oldtimer-Kennzeichen)
- Kfz: Saisonkennzeichen
- Kfz: Wunschkennzeichen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für Neufahrzeug