Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Sportplatz Exer (Kuntsrasenplatz)

Konrad-Adenauer-Ring
23843 Bad Oldesloe

Nachricht schreiben Karte anzeigen Adresse exportieren

Nutzungshinweise für den Sportplatz Exer

Nutzungszeiten und -hinweise für den Kunstrasen

Grundsätzlich steht der Kunstrasensportplatz nur zur sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Montag bis Samstag von 8–22 Uhr
Sonntag und Feiertag von 9–13 Uhr und 15–20 Uhr
Ruhe- und Nachtzeiten sind einzuhalten!

Eine vom Belegungsplan abweichende Nutzung ist in begründeten Fällen möglich und bei der Stadt Bad Oldesloe zu beantragen. Hierfür wird eine Nutzungsgenehmigung erteilt.


Datum

Uhrzeit

Veranstalter

Bemerkung

2.10.2024–30.4.2024
16–18 Uhr
SC Union
Fußball (wöchentlich am Mittwoch)
21.10.2024-24.10.2024
14–16 Uhr
VfL Oldesloe
Sportprojektwoche JAW (täglich)

Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise und die Aushänge im Schaukasten am Sportplatz Exer.
Aufgrund regelmäßiger Wartungs- und Reinigungsarbeiten kann es montags in der Zeit von 7–12 Uhr zu Einschränkungen in der Nutzung kommen.

Es sind folgende Ruhe- und Nachtzeiten einzuhalten:

Werktags

Ruhezeiten: 6–8 Uhr und 20–22 Uhr
Nachtzeit: 22–6 Uhr

Sonn- und feiertags

Ruhezeiten: 7–9 Uhr, 13–15 Uhr und 20–22 Uhr
Nachtzeit 0–7 Uhr und 22–24 Uhr

Der Betrieb einer Beschallungsanlage im Sinne von Unterhaltung und Musik ist nicht zugelassen. Gegen eine Lautsprecheranlage, um bei Bedarf rein organisatorische Durchsagen zu tätigen und die in Richtung Konrad-Adenauer-Ring ausgerichtet ist, bestehen keine Einwände.

Nutzungsbedingungen

  1. Der Sportplatz – nachfolgend Anlage genannt – darf nur zu dem beschriebenen Nutzungszweck genutzt werden. Die Anlage steht in dem Zustand zur Verfügung, in der er sich befindet.

  2. Während der Nutzung hat ein vom Nutzer zu benennender Verantwortlicher ständig solange anwesend oder erreichbar zu sein, bis alle Personen nach Veranstaltungsende die Anlage verlassen haben.

  3. Während der Nutzung hat der Nutzer in ausreichendem Umfang Aufsichts-, Ordner- und ggf. Sanitätspersonal zu stellen.

  4. Der Nutzer hat für die Einhaltung der bestehenden bau-, feuerschutz-, sicherheits-, gesundheits-, jugendschutz- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen zu sorgen und bestehende Auflagen und Richtlinien zu beachten. Erforderliche Genehmigungen

  5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anlage und die darauf befindlichen Gegenstände pfleglich zu behandeln.

  6. Der Nutzer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Anlage sowie vorhandener Gegenstände und Geräte von der Benutzung zu überprüfen und sicherzustellen, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung keine Gefährdungen auftreten. Er hat ferner sicherzustellen, dass schadhafte Gegenstände nicht benutzt werden und festgestellte Schäden an der Anlage unverzüglich der Stadt Bad Oldesloe gemeldet werden.

  7. Die Verabreichung sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten möglich. Der Nutzer hat dies vorher mit der Stadt Bad Oldesloe abzustimmen.

  8. Die Stadt Bad Oldesloe überträgt dem Nutzer innerhalb der Nutzungszeit und der Nutzungsfläche die Ausübung des Hausrechtes gegenüber Besuchern und sonstigen Personen, die sich auf der Nutzungsfläche aufhalten. Das Hausrecht der Stadt Bad Oldesloe gegenüber dem Nutzer bleibt hiervon unberührt.

  9. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Bad Oldesloe anlässlich der Nutzung an der Anlage entstehen. Die Stadt Bad Oldesloe ist berechtigt, Schäden auf Kosten des Nutzers beseitigen zu lassen.

  10. Der Nutzer haftet ferner für alle Schäden, die im Rahmen der Nutzung seinen Bediensteten, Beauftragten und Mitgliedern sowie den Besuchern und Teilnehmern der Veranstaltung und sonstigen Dritten entstehen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der Stadt Bad Oldesloe als Grundstückseigentümerin gemäß § 836 BGB.

  11. Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Stadt Bad Oldesloe und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Stadt Bad Oldesloe, ihre Bediensteten oder Beauftragten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Stadt auch von Ansprüchen freizuhalten, die aus Anlass der Benutzung von Dritten gegen die Stadt Bad Oldesloe erhoben werden.

  12. Mit der Erteilung der Nutzungsgenehmigung wird davon ausgegangen, dass für den Nutzer eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die auch die Freistellungsansprüche abdeckt.

  13. Für Nutzung der Anlage wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

  14. Die Nutzungsgenehmigung ist nicht aus Dritte übertragbar.

  15. Die Stadt Bad Oldesloe ist berechtigt, die Nutzungsgenehmigung aus wichtigem Grund zu widerrufen. Ein Ersatzanspruch besteht bei einem Widerruf nicht.

  16. Die Nutzungsgenehmigung gilt als vom Nutzer anerkannt, wenn der Nutzungsgenehmigung nicht widersprochen wird.

Verbote auf dem Platz

Untersagt sind auf dem Kunstrasenplatz:

  • die Mitnahme von Hunden
  • die Mitnahme von Glasflaschen
  • das Rauchen und Feuer machen, sowie Grillen
  • Kugelstoßen, Hammer-, Diskus- und Sperrwerfen
  • Abhängen und feiern
  • Essen und Trinken auf dem Kunstrasensportplatz
  • Fahren mit Fahrzeugen (Fahrrädern, Rollern, etc.)

Antrag für den Sportplatz Exer

Antrag für den Sportplatz Exer

Ansprechpartnerin

N. N.

Jugend, Kultur und Erwachsenenbildung
Kultur

Beer-Yaacov-Weg 1
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
23843 Bad Oldesloe


Inga Rau

Jugend, Kultur und Erwachsenenbildung
Kultur

Beer-Yaacov-Weg 1
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
23843 Bad Oldesloe

Formular

Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.

PDF-Formulare

Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.

Ausfüllen

Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.

Drucken

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.

Senden – Online-Versand

Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.

Speichern

ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.

iPad, iPhone, Smartphones

Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.

Probleme

  1. Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
  2. Probleme mit Firefox
    Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu.
  3. Probleme mit Google Chrome
    Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.

Formularservice

Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.