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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

350.1 Teilnahmeentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe

Lesefassung der Teilnahmeentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe einschließlich

  1. Änderung der Teilnahmeentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe vom 13.7.2023, in Kraft getreten rückwirkend zum 1.1.2024.

Stand der Lesefassung: 07/2023

Aufgrund der §§ 27 Absatz 1 und 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 8 der Satzung der Volkshochschule Bad Oldesloe wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 12.7.2023 folgende 1. Änderung der Teilnahmeentgeltordnung erlassen:

Die Teilnehmerentgeltordnung wird in Teilnahmeentgeltordnung umbenannt.

§ 1 Entgeltpflicht

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe ist grundsätzlich ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung zu entrichten.
In Sonderfällen können einzelne Veranstaltungen entgeltfrei durchgeführt werden.

§ 2 Bemessungsgrundlage für Entgelte

(1) Das Teilnahmeentgelt für Kurse bemisst sich aus einem Grundbetrag und den Kurskosten.

(2) Der Grundbetrag dient zur Deckung der Fahrtkosten für Kurseitende und weiteren kursbezogenen Aufwänden. Der Grundbetrag beträgt je Kurs und Teilnehmendem 11 €.
Für Kurse, die innerhalb eines Semesters über die ursprünglich geplante Dauer hinaus verlängert werden, wird kein weiterer Grundbetrag veranschlagt.

(3) Die Kurskosten bemessen sich nach der Auslastung des Kurses durch Teilnehmende und der jeweils angesetzten Anzahl an Unterrichtsstunden.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Pro Unterrichtsstunde werden 3,90 € bei einer Mindestteilnehmendenzahl von 6 Personen angesetzt.
Etwaige Fahrtkosten der Lehrkräfte sind bereits durch den Grundbetrag abgedeckt und werden darüber hinaus nicht auf die Kurskosten umgelegt.

Die Kurskosten betragen pro Unterrichtsstunde á 45 Minuten je festgelegter Mindestteilnehmendenzahl:

TN-Minimum 6 8 10 12
Kurskosten 3,90 € 2,90 € 2,30 € 2,00 €

Sofern die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, kann die VHS-Leitung eine Veranstaltung in Ausnahmefällen auch bei geringerer Anzahl von Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Kostendeckung im Deckungsbeitrag 1 stattfinden lassen.

Für besondere Kurse und Veranstaltungen können andere Kostensätze festgesetzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist oder zusätzliche Kosten durch erhöhten Aufwand für Organisation, Planung, Sachmittel oder Honorar entstehen.

(4) Bei steuerpflichtigen Angeboten erhöht sich das Entgelt um den jeweils gültigen gesetzlich festgeschriebenen Steuersatz.

(5) Das Teilnahmeentgelt wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

(6) Für Arbeitsgemeinschaften kann ein kostenanteiliges Pauschalentgelt pro Semester und Teilnehmendem erhoben werden.

(7) Das Entgelt für eine Einzelveranstaltung (einmalige Veranstaltung mit 2 bis maximal 3 Unterrichtsstunden á 45 Minuten, wie z. B. Vorträge) ist unter Berücksichtigung der jeweils entstehenden Kosten zwischen 5 € und 15 € festzusetzen. Bei Exkursionen können die entstehenden Nebenkosten zusätzlich erhoben werden.

(8) Studienreisen sind kostendeckend durchzuführen.

(9) Für Unterrichte und Veranstaltungen, die im Auftrage Dritter durchgeführt werden, werden die Entgelte aufwandsbezogen berechnet.

(10) Für Kurse und Veranstaltungen, die durch Dritte voll finanziert werden, wird kein zusätzliches Entgelt erhoben.

(11) Die VHS kann als Anreiz Rabatte, z. B. für Frühbuchende, Mehrfachbuchende, Familien oder für besondere Angebote einräumen. Die Höhe der Rabatte legt die VHS-Leitung fest.

(12) Die VHS kann als Anreiz Rabatte, z. B. für Frühbuchende, Mehrfachbuchende, Familien oder für besondere Angebote einräumen. Die Höhe der Rabatte legt die VHS-Leitung fest.

§ 3 Anmeldepflicht und Entgeltfälligkeit

(1) Ohne schriftliche Anmeldung ist der Zutritt zu den Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe – auch probeweise – grundsätzlich nicht gestattet. Veranstaltungen, die vom Erfordernis der schriftlichen Anmeldung nicht betroffen sind, sind im Programmheft entsprechend ausgewiesen.

(2) Die schriftliche Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS Bad Oldesloe ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Teilnahmeentgeltes. Das Entgelt ist nach dem 1. Kurstermin unaufgefordert in bar, per Überweisung oder per Einzugsermächtigung zu entrichten. Eine Bezahlung an die Kursleitung ist nicht möglich. Bei Einzelveranstaltungen ist das Entgelt direkt am Veranstaltungstermin vor Ort zu entrichten.

§ 4 Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen

(1) Ab- und Ummeldungen sowie Kündigungen sind ausnahmslos schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder ein Fernbleiben vom Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

(2) Die Nichteinhaltung von Abmeldefristen verpflichtet zur Zahlung des vollen oder anteiligen Entgeltes. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung. Die jeweiligen Abmeldefristen für die verschiedenen Veranstaltungstypen sind in den Teilnahmebedingungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe geregelt und ausgewiesen. Es gelten die Teilnahmebedingungen der VHS Bad Oldesloe in ihrer jeweils aktuell veröffentlichten Fassung.

§5 Entgelterstattung

Wird eine Veranstaltung durch die Volkshochschule Bad Oldesloe abgesagt, werden die gezahlten Entgelte abzüglich der erbrachten Leistungen der VHS erstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

§ 6 Ermäßigungen

(1) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolvierende eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Empfangsberechtigte von Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII und nach dem Asylbewerbergesetz erhalten bei Vorlage eines aktuellen Nachweises eine Entgeltermäßigung um 50 %.
Der Anspruch auf Ermäßigung entfällt in der Regel bei Vorträgen und auf die im aktuellen Programmheft jeweils entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen sowie für Personen, die im Auftrag und/oder durch Kostenübernahme Dritter, für die kein Ermäßigungsanspruch vorliegt, Leistungen der Volkshochschule Bad Oldesloe in Anspruch nehmen.

(2) Falls im Einzelfall ein Ermäßigungsanspruch vorliegt, der nicht nach § 6 Absatz 1 berücksichtigt werden kann, ist die VHS-Leitung berechtigt, nach Prüfung Ermäßigung in Höhe von 35 % auf das Teilnahmeentgelt zu gewähren.

(3) Zusatzkosten (siehe § 2 Absatz 9) sind nicht ermäßigungsfähig.

§ 7 Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule Bad Oldesloe gemäß § 3 (2) gelten die Teilnahmebedingungen der VHS in der jeweils geltenden Fassung. Diese werden im Programmheft und im Internet auf der Webseite der VHS Bad Oldesloe veröffentlicht.

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Teilnahmeentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe tritt am 1.1.2024 in Kraft.

Bad Oldesloe, den 10.12.2018

Jörg Lembke
Bürgermeister