Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Allgemeine Informationen rund um die Trauung

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, im Standesamt Bad Oldesloe zu heiraten. Damit Ihr Hochzeitstag rundum gelingt und die Stimmung nicht getrübt wird, bitten wir Sie, folgendes zu beachten.

  • Das Trauzimmer befindet sich in der ersten Etage des Rathauses (Seiteneingang Eingang Beer-Yaacov-Weg).
  • Ein Fahrstuhl befindet sich gleich im Eingangsbereich neben dem Treppenaufgang.
  • Toiletten mit einem behindertengerechten WC finden Sie im Kellergeschoß des Rathauses.

Derzeit ergeben sich aufgrund der Corona Pandemie verschiedene Einschränkungen. Das Standesamt gibt Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung gern Auskunft, unter welchen aktuellen Voraussetzungen die Eheschließungen stattfinden. Ein Hinweis bereits an dieser Stelle, das Parken unmittelbar vor dem Rathaus oder Kultur- und Bildungszentrum ist leider nicht gestattet.

Blumen/Konfetti/Reis

Immer wieder überraschen Gäste und Freunde aus alter Tradition das Paar gern mit Blumen, Reis oder Konfetti. Innerhalb des Rathauses ist das Werfen von Blumen, Blütenblättern, Reis etc. wegen der sich darauf ergebenden Unfallgefahr untersagt.
Verzichten Sie bitte auch außerhalb des Gebäudes auf das Werfen von Konfetti aus Papier oder Kunststoff sowie auf die Benutzung von Konfettikanonen. Gerade aufgrund der Diskussionen zum Thema Nachhaltigkeit ist Konfetti aus Kunststoff unerwünscht.

Fotos und Filmaufnahmen

Video- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich im Trauzimmer nicht zugelassen. Sofern ausnahmsweise Aufnahmen von der diensthabenden Standesbeamtin/dem diensthabendenden Standesbeamten zugelassen werden, weisen wir darauf hin, dass diese nur für private Zwecke zulässig sind.
Egal ob Fotos- oder Videoaufnahmen gemacht werden, in jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass der würdige Ablauf der Zeremonie nicht beeinträchtigt wird.
Bitte beachten Sie, dass Fotografien nur mit Einwilligung eines jeden erkennbaren Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen.
Diese Einschränkung ergibt sich aus §§ 22, 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetzt. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechtes und entsprechend § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen Beeinträchtigungen geschützt. Verstöße hiergegen können zu Schadensersatzansprüchen nach § 823 BGB führen. Dies gilt auch für Ihre Standesbeamtin/Ihren Standesbeamten.