Wirtschaftsstandort
Eine Kreisstadt im wirtschaftsstarken Kreis Stormarn, zentraler Lage zwischen der Metropole Hamburg und der Hansestadt Lübeck, rund 25.000 Einwohner, eine Fläche von 52,50 km², Nähe zu Ostseeregion, Mitglied der Metropolregion in der über 4 Millionen Menschen leben, direkte Verkehrsanbindungen, Unternehmen mit hervorragendem internationalen Ruf, ausgezeichnetes Wirtschaftsklima, das sind die Basisdaten, die die Stadt Bad Oldesloe als Standort charakterisieren.
Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Nr. 99088011039000Schülerbeförderung
Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte
Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 2024/25 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag (ab Mai 2024 möglich) bis spätestens 30. Juni 2024 online gestellt werden.Allgemeines
- Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Satzung des Kreises Stormarn vom 18.12.1995, in Kraft getreten mit Datum vom 1.8.2013.
- Ein Anspruch auf eine Kostenübernahme seitens des Schulträgers und des Kreises Stormarn zur Beförderung innerhalb von Bad Oldesloe besteht nicht.
- Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule muss weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km und nicht in der geschlossenen Ortschaft von Bad Oldesloe sein.
- Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anerkannt. Gegebenenfalls ist dann auf eigene Kosten aufzustocken.
- Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich der 10. Klassenstufe.
- Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.
- Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat als zentrale Stelle die Sachbearbeitung übernommen. Die Bearbeitung erfolgt ausnahmslos digital über ein Online-Antragsverfahren. Einen Antrag als Papierversion gibt es nicht mehr.
Informationen für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11
Online-Antrag und weitere Informationen
Kontakt
Zentrale Stelle Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-288
- Internet: Webseite
- E-Mail: olav@kreis-rz.de
Rechtsgrundlage
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).