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Wirtschaftsstandort

Eine Kreisstadt im wirtschaftsstarken Kreis Stormarn, zentraler Lage zwischen der Metropole Hamburg und der Hansestadt Lübeck, rund 25.000 Einwohner, eine Fläche von 52,50 km², Nähe zu Ostseeregion, Mitglied der Metropolregion in der über 4 Millionen Menschen leben, direkte Verkehrsanbindungen, Unternehmen mit hervorragendem internationalen Ruf, ausgezeichnetes Wirtschaftsklima, das sind die Basisdaten, die die Stadt Bad Oldesloe als Standort charakterisieren.

Infrastruktur

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Bauaktenarchiv

Nr. 99077015000000

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

Rechtsgrundlage

  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
  • § 88 i. V. m. § 78 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
  • Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH),
  • Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund).

Was sollte ich noch wissen?

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten im Sinne des § 88 in Verbindung mit § 78 LVwG.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten nach § 13 IZG-SH anfallen.