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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Haushalt

Der Haushalt für die Jahre 2026/2027 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2025 verabschiedet. Gemäß § 84 Absatz 5 GO und § 85 Absatz 6 GO ist eine Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich. Der Haushalt 2026/2027 wird zurzeit von der Kommunalaufsicht geprüft. Die Stadt Bad Oldesloe befindet sich bis zur Genehmigung der Kommunalaufsicht in der vorläufigen Haushaltszeit (Interimshaushalt).

Ausführungen zum Haushaltsplan 2026/2027

Im Haushaltsplan 2026/2027 werden fortdauernd Jahresfehlbeträge aufgezeigt. Zugleich führt die Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2029 zu einer negativen Liquidität.

Der Ergebnishaushalt entwickelt sich wie folgt:


20262027202820292030
Jahresergebnis
- 10.006.000 - 6.771.300 - 6.072.700 -7.731.500 - 8.055.100

Die Jahresfehlbertäge in den Jahren 2026 bis 2028 können durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO (fiktiver Haushaltsausgleich) ausgeglichen werden. In den Jahren 2029 und 2030 ist ein fiktiver Haushaltsausgleich aufgrund der Planung negativer Finanzmittelbestände nicht möglich.

Der Finanzhaushalt entwickelt sich wie folgt:


20262027202820292030
liquide Mittel per 31.12.
16.882.250 12.027.750 5.484.250
-1.580.450
-9.579.550
Saldo aus Investitionstätigkeit
-23.555.400
-14.530.600
-15.694.400
-9.767.700
-2.780.200
Kreditaufnahme
23.544.000
14.534.000
15.698.000
9.771.000
2.784.000

Bei den liquiden Mittel ist zu berücksichtigen, dass auf der Planungsebene des Haushalts keine Haushaltsreste oder mögliche Zahlungen aus Rückstellungen dargestellt werden.
Bei der Betrachtung der Haushaltsreste ist zu berücksichtigen, dass in jedem Jahr Haushaltsreste gebildet und die gebildeten Haushaltsreste nicht in vollen Umfang realisiert werden. Die Inanspruchnahme der Haushaltsreste relativiert sich somit über die Jahre.
Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre ist festzustellen, dass sich die Liquidität am Jahresende deutlich besser dargestellt hat, als in der Planung des jeweiligen Haushaltsjahres. Aufgrund der guten Liquiditätslage der Stadt Bad Oldesloe musste von den geplanten Kreditaufnahmen in den letzten Jahren kein Gebrauch gemacht werden. Die Ausnahme hiervon bildet ein Kredit über 1 Mio. € mit einem Zinssatz unter 0,1 % und einem Tilgungszuschuss.


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