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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Waffen oder Munition überlassen: Anzeige

Wenn Sie in Deutschland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der für die Erwerberin/den Erwerber zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Anzeige sind anzugeben:

  • Name,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Wohnanschrift der Erwerberin/des Erwerbers und
  • Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.

Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 34 Waffengesetz (WaffG).

Anträge / Formulare

 

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

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