Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Personalausweis abholen
Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.
Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.
Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:
- Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde gesandt werden.
- In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis ca. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
- Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
- Buchen Sie sich hierfür gegebenenfalls einen Termin.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".
Voraussetzungen
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr altes Personalausweisdokument
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Vollmacht
Wenn Sie das neue Ausweisdokument nicht persönlich abholen können, dann können Sie auch jemanden bevollmächtigen.
Formulare – Hinweise
Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.
PDF-Formulare
Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Ausfüllen
Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.
Senden – Online-Versand
Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.
Speichern
ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.
iPad, iPhone, Smartphones
Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.
Probleme
- Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
- Probleme mit Firefox
Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu. - Probleme mit Google Chrome
Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.
Formularservice
Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: keine, gegebenenfalls Verlustanzeige für den alten Personalausweis
- Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
- Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich