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Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

Ordnungswiedrigkeiten werden nach den Vorschriften de Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OWiG) und den jeweiligen Rechtsgrundlagen der diversen Rechtsgebiete geahndet. Zu den verschiedenen Rechtsgebieten gehören unter anderem die Bereiche des Verkehrsrechtes, des Melderechtes und den Vorschriften über kommunale Abgaben.

Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswiedrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)