Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.
Volltext
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.
Anlagen können sein:
- Stauanlagen,
- Brücke,
- Überfahrt,
- Durchlass,
- Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
- Baumaßnahme am Gewässer,
- Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
- Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
- Steg,
- Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.
Verfahrensablauf
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Erforderliche Unterlagen
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes
Kosten
- Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch