Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Anträge/Formulare
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag 129 kB
- Antrag auf Mietzuschuss 4 MB
- Antrag auf Lastenzuschuss 5.4 MB
- Mietbescheinigung (Wohngeld) 237 kB
Wohngeld online beantragen
Die Anträge gibt es auch digital. Mit den digitalen Anträgen können Sie alle Eingaben online machen und Ihre Nachweise direkt hochladen. Hilfetexte liefern dabei Erklärungen zu den erforderlichen Eingaben.
Weitere Informationen sowie die Anträge selbst finden Sie im Serviceportal Gemeinsam Online:
Formulare für Mietzuschuss (für Mieter oder Untermieter von Wohnraum oder für Bewohner eines Heimes )
- Erstantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
- Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGEMIZUAE&location=010620004004
- Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGEMIZUEH&location=010620004004
- Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGEMIZUWA&location=010620004004
Formulare für Lastenzuschuss (für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung)
- Erstantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUEA&location=010620004004
- Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUAE&location=010620004004
- Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUEH&location=010620004004
- Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUWA&location=010620004004
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Datenschutz-Information (Wohngeld)
Datenschutz-Information (Wohngeld)
Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:
Gewährung von Wohngeld
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraumes kann eine wirtschaftliche Hilfe in Form von Wohngeld gewährt werden.
Diese Leistung können Mieter oder Eigentümer erhalten.
Ohne Ihre Daten, die Sie im jeweiligen Antrag und den dazugehörigen Nachweisen angeben, ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung, Einkommen, Bewilligungszeitraum, Bescheidempfänger/Bevollmächtigte Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten (Schwerbehinderteneigenschaft)
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:
Name, Vorname, Anschrift sowie Dauer und Höhe der Leistung auf berechtigte Anfrage anderer Leistungsträger
Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.
Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.
Die rechtliche Grundlage ist:
Wohngeldgesetz (WoGG)
Verantwortlicher gemäß DSGVO
Der Bürgermeister
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-0
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
- E-Mail: info@badoldesloe.de
- Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1583
- Fax: 04531 84734
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-stormarn.de
Sie haben das Recht,
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
- eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
- dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
- dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
- dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
- Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).
Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24171 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)