Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Wohngeld Änderung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
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sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
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sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
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sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
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die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
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die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
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die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
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Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
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Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Anträge/Formulare
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag 129 kB
- Antrag auf Mietzuschuss 4.5 MB
- Antrag auf Lastenzuschuss 5.9 MB
- Mietbescheinigung (Wohngeld) 237 kB
Wohngeld online beantragen
Die Anträge gibt es auch digital. Mit den digitalen Anträgen können Sie alle Eingaben online machen und Ihre Nachweise direkt hochladen. Hilfetexte liefern dabei Erklärungen zu den erforderlichen Eingaben.
Weitere Informationen sowie die Anträge selbst finden Sie im Serviceportal Gemeinsam Online:
Formulare für Mietzuschuss
- Erstantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
- Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGEMIZUAE&location=010620004004
- Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGEMIZUEH&location=010620004004
- Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGEMIZUWA&location=010620004004
Formulare für Lastenzuschuss
- Erstantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUEA&location=010620004004
- Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUAE&location=010620004004
- Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUEH&location=010620004004
- Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOGELAZUWA&location=010620004004
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Datenschutz-Information (Wohngeld)
Datenschutz-Information (Wohngeld)
Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:
Gewährung von Wohngeld
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraumes kann eine wirtschaftliche Hilfe in Form von Wohngeld gewährt werden.
Diese Leistung können Mieter oder Eigentümer erhalten.
Ohne Ihre Daten, die Sie im jeweiligen Antrag und den dazugehörigen Nachweisen angeben, ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung, Einkommen, Bewilligungszeitraum, Bescheidempfänger/Bevollmächtigte Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten (Schwerbehinderteneigenschaft)
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:
Name, Vorname, Anschrift sowie Dauer und Höhe der Leistung auf berechtigte Anfrage anderer Leistungsträger
Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.
Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.
Die rechtliche Grundlage ist:
Wohngeldgesetz (WoGG)
Verantwortlicher gemäß DSGVO
Der Bürgermeister
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-0
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
- E-Mail: info@badoldesloe.de
- Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1457
- Fax: 04531 160-771457
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutz@kreis-stormarn.de
Sie haben das Recht,
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
- eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
- dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
- dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
- dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
- Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).
Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24171 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)