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Anmeldung aus dem Ausland

Anmeldung aus dem Ausland

Welche Unterlage werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum aller anzumeldenden Personen.
    (Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderausweis/Kinderreisepass wird der Wohnort eingetragen)
  • Für Kinder, die noch keinen eigenen Identitätsnachweis besitzen, ist zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorzulegen.
  • Wenn eine gemeinsame Sorge beider Elternteile für ein minderjähriges Kind besteht, wird eine Vollmacht des anderen Elternteils benötigt, aus der die Zustimmung zum Wohnsitzwechsel hervorgeht.
  • Wohnungsgeberbestätigung (externer Link, www.schleswig-holstein.de)

Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen und kein deutscher Staatsbürger sind:

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde,
    • bei Kindern: Geburtsurkunde

Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden)

Hinweise zum Ausfüllen und Drucken von PDF-Formularen

Welche Gebühren fallen an?

Keine Gebühren

Welche Fristen muss ich beachten?

Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.

Rechtsgrundlage