Anmeldung aus dem Ausland
Anmeldung aus dem Ausland
Welche Unterlage werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum aller anzumeldenden Personen.
(Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderausweis/Kinderreisepass wird der Wohnort eingetragen) - Für Kinder, die noch keinen eigenen Identitätsnachweis besitzen, ist zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorzulegen.
- Wenn eine gemeinsame Sorge beider Elternteile für ein minderjähriges Kind besteht, wird eine Vollmacht des anderen Elternteils benötigt, aus der die Zustimmung zum Wohnsitzwechsel hervorgeht.
- Wohnungsgeberbestätigung (externer Link, www.schleswig-holstein.de)
Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen und kein deutscher Staatsbürger sind:
- gegebenenfalls Heiratsurkunde,
- bei Kindern: Geburtsurkunde
Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden)
Welche Gebühren fallen an?
Keine Gebühren
Welche Fristen muss ich beachten?
Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.