Präsentation: Öffentliche Info-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung am 21. November 2024
Präsentation: Öffentliche Info-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung am 21. November 2024
PDF, 946 kBDie Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Fernwärme ist eine leitungsgebundene Wärmeenergie, welche in Bad Oldesloe umweltfreundlich in Blockheizkraftwerken erzeugt und über das Fernwärmenetz zum Kunden geliefert wird.
Die Erschließung und der Betrieb von Gebieten mit Fernwärme wird in Bad Oldesloe durch die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vorgenommen.
Kommunale Wärmplanung
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Hierfür ist ein großer Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.
Durch das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)) § 7 ist die Stadt Bad Oldesloe zur Erstellung verpflichtet. Mit der Ausarbeitung des ersten Plans sind die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher sind die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortzuschreiben.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11–14 EWKG (SH) erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche, vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.
Viele reden vom Klimawandel. Um diesen möglichst zu beschränken, brauchen wir nicht nur „grünen Strom“, sondern vor allem auch „grüne Wärme“. Heizungswärme macht rund 70 % des Energieverbrauchs in Haushalten aus. Da für Wärmeprozesse (und Mobilität) mehr Energie benötigt wird als zur Stromerzeugung, liegt der Anteil der Erneuerbaren am Gesamtverbrauch zurzeit erst bei etwa 17 %. Deshalb hat die Landesregierung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG – SH) im Dezember 2021 in § 7 einige Kommunen, u. a. Bad Oldesloe, zur Erstellung einer KWP verpflichtet.
Die KWP ist ein langfristiger Prozess, der mit der Erstellung des ersten Wärmeplans beginnt. Vorrangiges Ziel dieses Wärmeplans ist die Erarbeitung von Maßnahmen, mit denen die Stadt treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden kann. Dabei werden aktuelle Verbräuche in räumlicher Auflösung ermittelt, zukünftige Entwicklungen abgeschätzt, Potenziale für erneuerbare Energien ausgelotet, konkrete Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet und zeitlich geordnet.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen technischen Lösung. Da sich der Umbau über viele Jahre erstrecken wird, sind planvolles, koordiniertes Vorgehen und Aktualisierungen unverzichtbar. Mit dem Vorliegen der KWP wird klar sein, wo Häuser individuelle Wärmeversorgung benötigen, wo sich sinnvoll Blöcke mit gemeinsamer Versorgung bilden lassen, wo Wärmenetze eine gute Option sind, welche erneuerbaren Energien lokal Potenziale bieten usw. Die KWP soll damit auch Planungssicherheit für alle beteiligten Wärmenutzer und Wärmeanbieter schaffen.
Präsentation: Öffentliche Info-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung am 21. November 2024
PDF, 946 kBErgebnisse zur kommunalen Wärmeplanung in Bad Oldesloe
PDF, 2.4 MBEntwurf: Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung
PDF, 4.5 MBDie Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Mit dessen Erstellung gemäß § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) wurden die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg und die greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt.
Für Donnertag, den 21. November 2024, ist ab 18 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung in der Festhalle geplant.
Es wird der aktuelle Planungsstand mit den Ergebnissen zur abgeschlossenen Bestandsaufnahme, zu Potenzialen zukünftiger Wärmeversorgung, zu möglichen Wärmenetzgebieten und grundsätzlichen Ansätzen auch dezentraler Versorgung vorgestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fragen zu stellen und Ideen einzubringen.
Zur Vorbereitung wollen am 14. November 2024 wir Unterlagen bereitstellen auf https://www.badoldesloe.de/KWP
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme und gute Zusammenarbeit.
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWP). Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig ohne Einsatz fossiler Brennstoffe mit Wärme versorgen zu können.
Hierfür ist ein Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert. Alle Akteure (wie Eigentümer von Wohn- und Nichtwohnimmobilien, Betriebe mit Bedarf an Prozesswärme und -kälte, Eigentümer möglicher Potenzialflächen für erneuerbare Energieerzeugung, Stadtverwaltung) sind gehalten hier Veränderungen mitzugestalten.
Ziel ist es die wissenschaftlich begründeten und international vereinbarten Klimaschutzziele auf lokaler Ebene zu erreichen. Um das Ziel der Treibhausgas-Neutralität zu erreichen, sind Effizienzpotenziale (Dämmung von Gebäudehülle, Senken jeglicher Wärmeverluste, optimierte Steuerung von Wärmeerzeugung und -verteilung) zu heben und Erzeugungspotenziale erneuerbarer Energien (Sonnenenergie, Umweltwärme, Biomasse usw.) zu nutzen und auszubauen. Auch Speichertechnologien werden gebraucht. Die Treibhausgas-Emissionen im Wärmesektor (und im Verkehrssektor) sind in den letzten Jahrzehnten zu langsam gesunken. Es wird immer schwieriger und wohl auch teurer, später in ausreichendem Maße zu handeln. Deswegen sind alle heute bekannten und in der Umsetzung erprobten Technologien zu nutzen.
Der Gesetzgeber lieferte den „auslösenden Impuls“ für den KWP auf Landesebene mit dem Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)). Laut § 7 ist die Stadt zur Erstellung der KWP verpflichtet.
Zur Ausarbeitung des ersten Plans wurden die Vereinigte Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher werden die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortgeschrieben.
Ansprechperson für das Projekt ist Herr Reuter, Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, klimaschutz@badoldesloe.de , Tel. 04531 504-386. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Oldesloe erreichen Sie beim Kreis Stormarn, Stabsstelle 83 – Datenschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, datenschutz@kreis-stormarn.de , Tel. 04531 160-1457.
Am Montag, den 16. Oktober 2023, findet abends um 19 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung im KuB statt. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure und Betroffenen im Stadtgebiet (Gesamtkommune) Bad Oldesloe.
Die Stadt Bad Oldesloe freut sich auf zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, einen informativen Austausch und eine gute Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung hin zur klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Hierfür ist ein großer Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.
Durch das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)) § 7 ist die Stadt Bad Oldesloe zur Erstellung verpflichtet. Mit der Ausarbeitung des ersten Plans sind die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher sind die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortzuschreiben.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11–14 EWKG (SH) erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche, vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.
Gemäß § 7 Absatz 13 EWKG (SH) darf die Stadt Bad Oldesloe die übermittelten Daten nur für die Aufstellung der Wärme- und Kälteplanung und keinen anderen Zweck weiterverarbeiten. Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung gelöscht. Datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Ansprechperson für das Projekt bei der Stadt ist Herr Reuter, Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, klimaschutz@badoldesloe.de , Tel. 04531 504-386.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Oldesloe, Kreis Stormarn, Stabsstelle 83 – Datenschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, datenschutz@kreis-stormarn.de , Tel. 04531 160-1457.
Am Montag, den 16. Oktober 2023, findet abends um 19 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung im KuB statt. Die Stadt Bad Oldesloe freut sich auf zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, einen informativen Austausch und eine gute Zusammenarbeit.