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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

Volltext

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten :
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen :

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
  • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbring ung

Ansprechpunkt

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

Erforderliche Unterlagen

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Verfahrensablauf

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Frist

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Kosten

Kostenart: kostenlos

Rechtsgrundlage(n)