Bauaufsicht
Achtung
Am 1. September 2022 ist eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten.
Bauanträge können nur mit den neu eingeführten Formularen angenommen werden.
Diese können Sie unter folgendem Link abrufbar:
Die wesentlichen Aufgaben der Bauaufsicht:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Entgegennahme der Genehmigungsfreistellungen nach § 62 der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein
- Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Abweichungsanträgen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)
- Eintragen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung (z. B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehungen von Bauordnungsverfügungen (z. B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen)
- Durchsetzung von Forderungen der Schornsteinfeger in Bad Oldesloe
- Widerspruchsbearbeitung auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts
- Führen des Bauaktenarchivs
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Wofür ist die Bauaufsicht zuständig?
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Emissionen / Immissionen: Duldung, Schutz
- Hausnummernvergabe
- Inbetriebnahme eines Krematoriums anzeigen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung