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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie nehmen am »Begleiteten Fahren ab 17« teil.
  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Das »Begleitete Fahren ab 17« können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

Kosten

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.





  • Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

    Gebühr: 7,70 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

    Gebühr: 3,30 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

    Gebühr: Mindestens 1,50 EUR, höchstens 10,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.