Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Schülerbeförderung
Antrag für das kommende Schuljahr 2023/24
Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn haben gemeinsam entschieden, dass mit dem Schuljahr 2023/24 alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler als Schülerfahrkarte das Deutschland-Ticket für den Schulweg und die Nutzung in der Freizeit und den Ferien erhalten.
Eine Antragstellung für das Schuljahr 2023/24 wird voraussichtlich ab dem 15. Mai 2023 für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den vier Kreisen über das OLAV-Antragsverfahren möglich sein. Damit das Deutschland-Ticket noch rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres ausgehändigt werden kann, sollte die Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2023 erfolgen.
Allgemeines
- Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Satzung des Kreises Stormarn vom 18.12.1995, in Kraft getreten mit Datum vom 1.8.2013.
- Ein Anspruch auf eine Kostenübernahme seitens des Schulträgers und des Kreises Stormarn zur Beförderung innerhalb von Bad Oldesloe besteht nicht.
- Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule muss weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km und nicht in der geschlossenen Ortschaft von Bad Oldesloe sein.
- Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anerkannt. Gegebenenfalls ist dann auf eigene Kosten aufzustocken.
- Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich der 10. Klassenstufe.
- Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.
- Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat als zentrale Stelle die Sachbearbeitung übernommen. Die Bearbeitung erfolgt ausnahmslos digital über ein Online-Antragsverfahren. Einen Antrag als Papierversion gibt es nicht mehr.
Informationen für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11
Online-Antrag und weitere Informationen
Kontakt
Zentrale Stelle Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-288
- Internet: Webseite
- E-Mail: olav@kreis-rz.de
Rechtsgrundlage
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).