Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Ganztagsschulen
Ganztagsschulen entwickeln durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Kooperationspartnern ein neues Verständnis von Schule. Sie erhöhen die Bildungschancen junger Menschen, fördern deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen und tragen zum Abbau von Benachteiligungen bei. Mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten ergänzen sie den planmäßigen Unterricht.
Die Offene Ganztagsschule ermöglicht ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich am Bedarf der Schülerinnen und Schüler und der Eltern orientiert. Sie zeichnet sich durch die Öffnung von Schule zu ihrem Umfeld und durch das Prinzip der freiwilligen Teilnahme aus. Sie gestaltet Schule zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lernens und Lebens. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird.
Ganztagsschule
Ganztagsschule
Grundschule
Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Klaus-Groth-Schule und der Grundschule West
Die OASE – Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung e. V. bietet an der Klaus-Groth-Schule und der Grundschule West für die dort eingeschulten Kinder der 1. bis 4. Klasse ergänzend zum planmäßigen Halbtagsunterricht Angebote von Bildung, Betreuung und Freizeit außerhalb der Unterrichtszeit.
Die OGTS findet an den Schultagen von Montag–Freitag statt.
Das Angebot des Trägers findet verbindlich statt:
Grundschule West und Klaus-Groth-Schule: Ende des Regelunterrichts bis 17 Uhr
Bei Bedarf wird an der Grundschule West ab 7.30 Uhr ein Frühdienst angeboten.
Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Ab August 2020 wird die „Mensa Crew“, in Person Timo Skudlarz, für die Schülerinnen und Schüler an der Grundschule West und Klaus-Groth-Schule das Mittagessen zubereiten und ausgeben.
Die Schulen Klaus-Groth-Schule und der Grundschule West sind offene Ganztagsschulen. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel am Tresen der Mensa. Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
Ferienbetreuung
Es wird eine Ferienbetreuung angeboten. Diese Zeiten sind gesondert zu buchen. Die Finanzierung erfolgt getrennt vom offenen Ganztag.
Die monatlichen Beiträge sind in 5 Stufen gestaffelt. Durch die Anwendung einer sog. Sozialstaffel ist es möglich, diese Beiträge zu verringern.Mehr Informationen finden Sie direkt bei der OASE: Mehrgenerationenhaus Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung „OASE“ e. V.
Elterninformation für die Einstufung in die Sozialstaffel für den Besuch der Offenen Ganztagsschule der Stadt Bad Oldesloe
Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie Ihr Kind in der Offenen Ganztagsschule der Grundschule West oder in der Klaus-Groth-Schule angemeldet.
Für die Teilnahme Ihres Kindes an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist gem. der „Konzeption Offene Ganztagsschule Bad Oldesloe” auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2014 ein Teilnahmebeitrag je Anmeldetag gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung zu erheben. Dieser ist an den Träger der Offenen Ganztagsschule, das „Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e. V.” zu entrichten. Die Beitragsordnung wird von dem Träger in Abstimmung mit der Stadt Bad Oldesloe erlassen.
Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist einkommensabhängig. Es wird auf Beschluss des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses am 4. September 2013, auf schriftlichen Antrag eine einkommensabhängige Überprüfung der Teilnahmebeiträge durchgeführt.
Eine Sozialstaffel für die Teilnahme an der Frühbetreuung ist nicht vorgesehen.
Grundlage für die Erhebung Ihres Teilnahmebeitrages ist die jeweils gültige Beitragsordnung für die Angebote im Offenen Ganztag.
Verfahren:
Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie grundsätzlich den Höchstbeitrag S 5 zu zahlen. Haben Sie als Personensorgeberechtigte(r) ein geringes Einkommen und/ oder mehrere Kinder im Offenen Ganztag der Grundschule West oder der Klaus-Groth-Schule untergebracht, können Sie auf Antrag eine Ermäßigung des Höchstbeitrages erhalten. Der Ermäßigungsantrag ist dem zuständigen Sachbereich Schulverwaltung, Sport und Kindertagesstätten der Stadt Bad Oldesloe mit den erforderlichen Einkommensnachweisen vollständig vorzulegen.
Liegt die Summe der Einkünfte Ihrer Familie/Haushaltsgemeinschaft über dem festgestellten Bedarf, so wird der Höchstbeitrag unter Beachtung der nachstehenden Sozialstaffel gemindert:
Beträgt die Einkommensüberschreitung | sind vom Höchstbeitrag zu zahlen | Beitragsstufe |
---|---|---|
bis/über 1.250 € | 100 % | S 5 (Höchstbeitrag) |
bis 1.000 € | 80 % | S 4 |
bis 750 € | 60 % | S 3 |
bis 500 € | 40 % | S 2 |
bis 250 € | 20 % | S 1 |
Die Höhe der Teilnahmebeiträge vom Höchstbeitrag S 5 bis zum geringsten Teilnahmebeitrag S 1 sind in der anliegenden Beitragsordnung aufgeführt.
Der Differenzbeitrag zum Höchstbeitrag wird von der Stadt Bad Oldesloe an den Träger der Offenen Ganztagsschule, die OASE, entrichtet.
Geschwisterermäßigung:
Der nach der Beitragsstaffel zu zahlende Geschwisterbeitrag ermäßigt sich für das zweite beitragspflichtige Kind auf 30 % des Höchstbeitrages oder des Sozialstaffelbeitrages. Ab dem dritten beitragspflichtigen Kind wird kein Beitrag erhoben. Wenn das erste beitragspflichtige Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1 (Ermäßigung auf 20 % des Höchstbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein Beitrag erhoben.
Formulare/Dokumente:
Formulare – Hinweise
Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.
PDF-Formulare
Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Ausfüllen
Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.
Senden – Online-Versand
Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.
Speichern
ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.
iPad, iPhone, Smartphones
Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.
Probleme
- Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
- Probleme mit Firefox
Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu. - Probleme mit Google Chrome
Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.
Formularservice
Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.
Gebundene Ganztagsschule – Betreuungsangebot an der Stadtschule
Die Stadtschule bietet an allen Schultagen vor und nach dem Unterricht eine Betreuung von 7.30 bis 17 Uhr an.
Weitere Informationen erhalten Sie dazu an der Stadtschule: https://www.stadtschule-badoldesloe.de/.
Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Ab August 2023 wird „Bio für Kids“, für die Schülerinnen und Schüler an der Stadtschule das Mittagessen zubereiten und ausgeben.Ferienbetreuung
In den Oster- und Herbstferien, beweglichen Ferien- Schulentwicklungs-, sowie sonstigen Ausgleichstagen findet ein Betreuungsangebot durch das städtische Erzieherteam der Stadtschule statt.
Die Ferienbetreuung wird von Montag–Freitag (außer Feiertage) in der Zeit von 7.30–15 Uhr gewährleistet. Es kann eine Ferienbetreuung an 3 oder 5 Tagen gebucht werden.
3 Tage kosten 39 € pro Ferienwoche, 5 Tage kosten 65 € pro Ferienwoche.
Dieses Angebot ist über die Stadtschule zu buchen.
Die Entgelte für die Betreuung im Gebundenen Ganztag, sowie in der Ferienbetreuung, sind in 5 Stufen gestaffelt. Durch die Anwendung einer sog. Sozialstaffel ist es möglich, diese Entgelte zu verringern.
Elterninformation für die Einstufung in die Sozialstaffel für den Besuch der Gebundenen Ganztagsschule der Stadt Bad Oldesloe
Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule der Stadtschule angemeldet.
Für die Teilnahme Ihres Kindes an dem Betreuungsangebot der Stadtschule Bad Oldesloe ist auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ein Teilnahmebeitrag je Anmeldetag gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung zu erheben. Dieser ist an den Träger der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule, Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe zu entrichten.
Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist einkommensabhängig. Es wird auf Beschluss des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses, auf schriftlichen Antrag eine einkommensabhängige Überprüfung der Teilnahmebeiträge durchgeführt.
Eine Sozialstaffel für die Teilnahme an der Frühbetreuung durch das Mehrgenerationenhaus „OASE e.V.” ist nicht vorgesehen.
Grundlage für die Erhebung Ihres Teilnahmebeitrages ist die jeweils gültige Beitragsordnung für das Betreuungsangebot.
Verfahren:
Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie grundsätzlich den Höchstbeitrag S 5 zu zahlen. Haben Sie als Personensorgeberechtigte(r) ein geringes Einkommen und/oder mehrere Kinder im Betreuungsangebot der Stadtschulde oder im Offenen Ganztag der Grundschule West oder der Klaus-Groth-Schule untergebracht, können Sie auf Antrag eine Ermäßigung des Höchstbeitrages erhalten. Der Ermäßigungsantrag ist dem zuständigen Sachbereich Schulverwaltung, Sport und Kindertagesstätten der Stadt Bad Oldesloe mit den erforderlichen Einkommensnachweisen vollständig vorzulegen.
Liegt die Summe der Einkünfte Ihrer Familie/Haushaltsgemeinschaft über dem festgestellten Bedarf, so wird der Höchstbeitrag unter Beachtung der nachstehenden Sozialstaffel gemindert:
Beträgt die Einkommensüberschreitung | sind vom Höchstbeitrag zu zahlen | Beitragsstufe |
---|---|---|
bis/über 1.000 € | 100 % | S 5 (Höchstbeitrag) |
bis 1.000 € | 80 % | S 4 |
bis 750 € | 60 % | S 3 |
bis 500 € | 40 % | S 2 |
bis 250 € | 20 % | S 1 |
Die Höhe der Teilnahmebeiträge vom Höchstbeitrag S 5 bis zum geringsten Teilnahmebeitrag S 1 sind in der anliegenden Beitragsordnung aufgeführt.
Der Differenzbeitrag zum Höchstbeitrag wird von der Stadt Bad Oldesloe getragen.
Geschwisterermäßigung:
Der nach der Beitragsstaffel zu zahlende Geschwisterbeitrag ermäßigt sich für das zweite beitragspflichtige Kind auf 30 % des Höchstbeitrages oder des Sozialstaffelbeitrages. Ab dem dritten beitragspflichtigen Kind wird kein Beitrag erhoben. Wenn das erste beitragspflichtige Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1 (Ermäßigung auf 20 % des Höchstbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein Beitrag erhoben.
Formulare/Dokumente:
Formulare – Hinweise
Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.
PDF-Formulare
Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Ausfüllen
Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.
Senden – Online-Versand
Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.
Speichern
ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.
iPad, iPhone, Smartphones
Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.
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- Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
- Probleme mit Firefox
Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu. - Probleme mit Google Chrome
Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.
Formularservice
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Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ganztagsschule Stadtschule
Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule Bad Oldesloe
§ 1 Allgemeines
- Träger des Betreuungsangebots ist die Stadt Bad Oldesloe, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe.
- Das Betreuungsangebot an der Stadtschule Bad Oldesloe findet als freiwilliges Angebot nach Beendigung des schulischen gebundenen Ganztagsangebotes statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Stadtschule Bad Oldesloe im Rahmen der verfügbaren Plätze. Das Betreuungsangebot soll den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule unterstützen und ergänzend zum Unterrichts- und Ganztagsangebot die Bildungschancen erhöhen, individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
§ 2 Betreuungsumfang und -angebot
- Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird an Unterrichtstagen von Montag bis Freitag durch die Erzieherinnen und Erzieher, die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten und die Kräfte des freiwilligen sozialen Jahres zu folgenden Zeiten gewährleistet: von 15 bis 17 Uhr.
- Die Mindestteilnehmerzahl an den Betreuungsangeboten beträgt 10 Schülerinnen und Schüler. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl entscheidet der Träger gemeinsam mit der Schulleitung, ob eine Betreuung stattfinden soll. Ein Anspruch auf die Aufnahme in das Betreuungsangebot besteht nicht. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in hierfür von der Schule bestimmten Räumen. Die Betreuung kann für einen, zwei, drei, vier oder fünf Tage pro Woche gebucht werden. Die Betreuungstage müssen bei der Anmeldung festgelegt werden.
- Während schulfreier Zeiten (durch das Land Schleswig-Holstein bestimmte Ferienzeiten und bewegliche Ferientage) findet kein Betreuungsangebot statt. Ferienbetreuung für die Sommerferien und einheitlich an Oldesloer Schulen festgelegten beweglichen Ferientage kann separat über den Träger Mehrgenerationenhaus Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung „OASE“ e. V. gebucht werden. Während der Oster- und Herbstferien wird ein gesondert zu buchendes Ferienbetreuungsangebot durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen an der Stadtschule statt.
- An Schulentwicklungstagen und an Tagen mit witterungsbedingtem Schulausfall findet eine Notbetreuung der zum Betreuungsangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den Betreuungszeiten statt.
- Muss das Betreuungsangebot aufgrund unvermeidbarer und zwingender Gründe geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung der Schülerinnen und Schüler.
- Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, dürfen auch nicht am Betreuungsangebot teilnehmen. Die Abmeldung soll neben der morgendlichen Krankmeldung für den Unterricht jeweils am entsprechenden Tag zusätzlich per SMS über das Mobiltelefon der Betreuung bis spätestens 12 Uhr erfolgt sein.
§ 3 Anmeldung zum Betreuungsangebot
- Die Teilnahme am Betreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule Bad Oldesloe ist freiwillig. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Erziehungsberechtigte und ist schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks über das Schulsekretariat einzureichen. Sie wird hierdurch für ein Schuljahr verbindlich.
- Die Anmeldung ist mit der Anmeldung zur Einschulung bzw. in den Folgejahren bis zum 31. Mai, bei Zuzug umgehend, für jedes Schuljahr neu anzumelden. Der Vertragsabschluss erfolgt grundsätzlich zum Beginn des Schuljahres. Später erfolgende Anmeldungen können nur im Rahmen der verfügbaren Plätze berücksichtigt werden. Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
- Damit die Erziehungsberechtigten erreichbar sind, teilen sie den im Betreuungsangebot eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern die private Telefonnummer, die Telefonnummer am Arbeitsplatz sowie die Telefonnummer einer weiteren Kontaktperson mit. Über die Änderung der Adresse, der Telefonnummer sind die Betreuerinnen und Betreuer sofort schriftlich zu informieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind über jede Änderung des Sorgerechts und des Umgangsrechts sofort zu informieren.
§ 4 Ausschluss vom Betreuungsangebot
- Eine Schülerin oder ein Schüler kann in Abstimmung mit der Schulleitung und den Erzieherinnen und Erziehern vom Betreuungsangebot ausgeschlossen werden, wenn trotz Zahlungserinnerung das Entgelt durch den Zahlungspflichtigen für zwei Monate nicht entrichtet wurde. Der Ausschluss kann zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen.
- Vor dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers vom Betreuungsangebot müssen die Schulleitung, die Leitung des Betreuungsangebotes sowie die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers unter Darlegung der Ausschlussgründe angehört werden. Die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte sind hierbei zur berücksichtigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss auch sofort erfolgen, hierüber ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
- Der Ausschluss ist vorher schriftlich anzudrohen. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn der damit verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht werden kann.
§ 5 Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz
- Das Betreuungsangebot ist Teil des schulischen Konzepts. Für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord. Ein Versicherungsschutz besteht nur auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen bedingte, Umwege macht.
- Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer zu folgen. Die Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern besteht nur während der Zeiten, in denen eine Schülerin oder ein Schüler für das Betreuungsangebot angemeldet ist und dieses auch tatsächlich besucht. Die Abmeldung soll jeweils am entsprechenden Tag im Sekretariat der Schule erfolgt sein.
- Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Unfall, den das Kind im Zusammenhang mit dem Besuch des Betreuungsangebotes hat, unverzüglich der Schule zu melden, damit diese ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse Nord nachkommen kann.
- Wenn und soweit Schäden, die anlässlich der Benutzung der Betreuungseinrichtung entstehen, nicht über bestehende Versicherungen, insbesondere der Verrechnungsstelle für Schulunfallschäden des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein, ausgeglichen werden, tritt der Träger des Betreuungsangebots in keinerlei Haftung, es sei denn, ihm bzw. seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbegrenzung in diesem Umfang erfasst jede Art von Schadenersatzanspruch, insbesondere auch Ansprüche aus der Verletzung der Amtspflicht.
§ 6 Betreuungsentgelt, Ermäßigung, Zahlungspflicht, Fälligkeit
- Für die Teilnahme am Betreuungsangebot sind Entgelte zu entrichten. Sie dienen der teilweisen Deckung der laufenden Betriebs- und Personalkosten. Die Höhe der Entgelte ist der aktuellen Entgeltordnung der Stadt Bad Oldesloe zu entnehmen.
- Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres erhoben. Sie sind in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu entrichten. Das Entgelt ist monatlich am ersten Banktag zu zahlen. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das im Vertrag genannte Bankkonto der Stadt Bad Oldesloe. Im Falle einer Nichtzahlung werden Mahngebühren erhoben.
- Eine Ermäßigung, angelehnt an die Ermäßigung der Kindertagesstätten sowie eine Geschwisterermäßigung, kann bei der Stadt Bad Oldesloe, Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten, beantragt werden. Grundsätzlich gilt der Ermäßigungsanspruch bis zum Ablauf des Schuljahres bei Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadt Bad Oldesloe.
- Bei vorzeitiger Vertragskündigung endet die Zahlungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung Berücksichtigung findet. Bei einem Ausschluss nach § 4 endet die Zahlungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Ausschluss erfolgt ist. Entsteht die Zahlungspflicht im Laufe eines Kalendermonats, so ist das volle Betreuungsentgelt für diesen Kalendermonat zu entrichten.
- Wenn Kinder später als 17 Uhr abgeholt werden, werden zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 20 EUR je angefangene halbe Stunde berechnet.
§ 7 Zahlungspflichtiger
Zur Zahlung des Betreuungsentgelts ist der/die Unterhaltspflichtige verpflichtet; mehrere Unterhaltspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 8 Bestimmungen des Schulgesetzes
Die Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben von den Bestimmungen der Benutzungsordnung unberührt.
§ 9 Datenverarbeitung
- Zum Zwecke der Umsetzung des Betreuungsangebotes an der gebundenen Ganztagesschule Stadtschule Bad Oldesloe ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Sie erfolgt auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung gemäß Artikel 6 Absatz 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016 – in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 2.5.2018, gültig ab 25.5.2018.
- Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum Betreuungsangebot/dem Betreuungsvertrag erfolgt die Zustimmung der o. g. Nutzungsvereinbarung.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt zum 1.2.2023 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Benutzungsordnung.
Bad Oldesloe, 1.2.2023
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Jörg Lembke
Benutzungsordnung für das Ferienbetreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule Bad Oldesloe
§ 1 Allgemeines
- Träger des Ferienbetreuungsangebots in den Oster- und Herbstferien, beweglichen Ferien- Schulentwicklungs-, sowie sonstigen Ausgleichstagen ist die Stadt Bad Oldesloe, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe.
- Träger des Ferienangebotes in den Sommerferien ist der Träger Mehrgenerationenhaus Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung „OASE“ e. V. Für die Ferienbetreuung während der Sommerferien ist die Benutzungsordnung der Oase e. V. zu beachten.
- Das Ferienbetreuungsangebot an der Stadtschule Bad Oldesloe findet als freiwilliges Angebot innerhalb der Oster-, Herbst-, einschl. der beweglichen Ferien-, Schulentwicklungs- und sonstigen Ausgleichstage statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Stadtschule Bad Oldesloe im Rahmen der verfügbaren Plätze. Das Betreuungsangebot soll den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule unterstützen und ergänzend zum Unterrichts- und Ganztagsangebot die Bildungschancen erhöhen, individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
§ 2 Ferienbetreuungsumfang und -angebot
- Die Ferienbetreuung wird durch die Erzieherinnen und Erzieher, die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten der Stadt Bad Oldesloe und die Kräfte des freiwilligen sozialen Jahres zu folgenden Zeiten gewährleistet:
Montag bis Freitag von 07.30 bis 15.00 Uhr. - Die Mindestteilnehmerzahl an den Ferienbetreuungsangeboten beträgt 10 Schülerinnen und Schüler. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl entscheidet der Träger gemeinsam mit der Schulleitung, ob eine Betreuung stattfinden soll. Ein Anspruch auf die Aufnahme in das Ferienbetreuungsangebot besteht nicht. Die Ferienbetreuung erfolgt grundsätzlich in hierfür von der Schule bestimmten Räumen. Die Ferienbetreuung kann für drei oder fünf Tage pro Woche gebucht werden. Die Ferienbetreuungstage müssen bei der Anmeldung festgelegt werden.
- Der Träger behält sich einen Ausfall der Ferienbetreuung aufgrund extremer Witterungsbedingungen bzw. den Einsatz einer Notbetreuung vor.
- Muss das Ferienbetreuungsangebot aufgrund unvermeidbarer und zwingender Gründe geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung der Schülerinnen und Schüler.
- Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, dürfen auch nicht am Ferienbetreuungsangebot teilnehmen. Die Abmeldung soll jeweils am entsprechenden Tag per SMS über das Mobiltelefon der Ferienbetreuung bis spätestens 9 Uhr erfolgt sein.
§ 3 Anmeldung zum Ferienbetreuungsangebot
- Die Teilnahme am Ferienbetreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule Bad Oldesloe ist freiwillig.
- Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Erziehungsberechtigte und ist schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks über das Schulsekretariat spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferienzeit oder beweglichen Ferien-, Schulentwicklungs- oder sonstigen Ausgleichstage einzureichen. Sie wird hierdurch verbindlich.
- Damit die Erziehungsberechtigten erreichbar sind, teilen sie den im Ferienbetreuungsangebot eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern die private Telefonnummer, die Telefonnummer am Arbeitsplatz sowie die Telefonnummer einer weiteren Kontaktperson mit. Über die Änderung der Adresse, der Telefonnummer sind die Betreuerinnen und Betreuer sofort schriftlich zu informieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind über jede Änderung des Sorgerechts und des Umgangsrechts sofort zu informieren.
§ 4 Ausschluss vom Ferienbetreuungsangebot
- Eine Schülerin oder ein Schüler für den das Betreuungsentgelt nicht 14 Tage vor Ferienbeginn bezahlt wurde, wird vom Ferienbetreuungsangebot ausgeschlossen.
- Vor dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers, aus anderem Grund als in Zi. 1 genannt, müssen die Schulleitung, die Leitung des Ferienbetreuungsangebots sowie die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers unter Darlegung der Ausschlussgründe angehört werden. Die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte sind hierbei zur berücksichtigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss auch sofort erfolgen, hierüber ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
- Der Ausschluss aus anderem Grund als in Zi. 1 genannt, ist vorher schriftlich anzudrohen. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn der damit verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht werden kann.
§ 5 Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz
- Das Ferienbetreuungsangebot ist Teil des Betreuungskonzeptes. Für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord. Ein Versicherungsschutz besteht nur auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen bedingte, Umwege macht.
- Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer zu folgen. Die Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern besteht nur während der Zeiten, in denen eine Schülerin oder ein Schüler für das Ferienbetreuungsangebot angemeldet ist und dieses auch tatsächlich besucht. Die Abmeldung soll jeweils am entsprechenden Tag bis 9.00 Uhr über das Mobiltelefon der Ferienbetreuung erfolgt sein.
- Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Unfall, den das Kind im Zusammenhang mit dem Besuch des Ferienbetreuungsangebots hat, unverzüglich den pädagogischen Betreuern der Ferienbetreuung zu melden, damit diese es an die Schule weitergeben können und die Schule ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse Nord nachkommen kann.
- Wenn und soweit Schäden, die anlässlich der Benutzung der Betreuungseinrichtung entstehen, nicht über bestehende Versicherungen, insbesondere der Verrechnungsstelle für Schulunfallschäden des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein, ausgeglichen werden, tritt der Träger des Betreuungsangebots in keinerlei Haftung, es sei denn, ihm bzw. seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbegrenzung in diesem Umfang erfasst jede Art von Schadenersatzanspruch, insbesondere auch Ansprüche aus der Verletzung der Amtspflicht.
§ 6 Betreuungsentgelt, Ermäßigung, Zahlungspflicht, Fälligkeit
- Für die Teilnahme am Ferienbetreuungsangebot sind Entgelte zu entrichten. Sie dienen der teilweisen Deckung der laufenden Betriebs- und Personalkosten. Die Höhe der Entgelte ist der aktuellen Entgeltordnung der Stadt Bad Oldesloe zu entnehmen.
- Das Entgelt der jeweiligen Ferienbetreuung ist jeweils im Voraus fällig und 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Ferienbetreuung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das im Vertrag genannte Bankkonto der Stadt Bad Oldesloe. Im Falle einer Nichtzahlung darf der Schüler oder die Schülerin nicht am Ferienbetreuungsangebot teilnehmen.
- Eine Ermäßigung, angelehnt an die Ermäßigung der Kindertagesstätten sowie eine Geschwisterermäßigung, kann bei der Stadt Bad Oldesloe, Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten, beantragt werden. Grundsätzlich gilt der Ermäßigungsanspruch bis zum Ablauf des Schuljahres bei Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadt Bad Oldesloe.
- Wenn Kinder später als 15 Uhr abgeholt werden, werden zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 20 EUR je angefangene halbe Stunde berechnet.
§ 7 Zahlungspflichtiger
Zur Zahlung des Ferienbetreuungsentgelts ist der/die Unterhaltspflichtige verpflichtet; mehrere Unterhaltspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 8 Bestimmungen des Schulgesetzes
Die Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben von den Bestimmungen der Ferienbenutzungsordnung unberührt.
§ 9 Datenverarbeitung
- Zum Zwecke der Umsetzung des Ferienbetreuungsangebotes an der gebundenen Ganztagesschule Stadtschule Bad Oldesloe ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Sie erfolgt auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung gemäß Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 – in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 02.05.2018, gültig ab 25.05.2018.
- Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum Ferienbetreuungsangebot erfolgt die Zustimmung dieser Benutzungsordnung.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.02.2019 in Kraft.
Bad Oldesloe, 01.02.2019
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Jörg Lembke
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
durch die Stadt Bad Oldesloe im Rahmen des Ganztagsangebotes an der gebundenen Stadtschule
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Bad Oldesloe ist die
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-0
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Für Fragen zum Datenschutz steht der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Sie ist wie folgt zu erreichen:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1457
- Fax: 04531 160-771457
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
3. Sie können zu verschiedenen Zwecken mit uns Kontakt aufnehmen.
Je nach Zweck können
- die Daten, die über Sie gespeichert werden,
- die Rechtsgrundlage, aufgrund derer wir Ihre Daten verarbeiten,
- eine eventuelle Weitergabe der Daten und
- die Dauer, für die wir Ihre Daten speichern,
voneinander abweichen. Dies wird in den folgenden Abschnitten für die jeweiligen Zwecke beschrieben.
Zweck:
Organisation des Ganztagesbetreuungsangebotes der gebundenen Stadtschule
Zur Aufgabenerledigung werden folgende Daten verarbeitet:
- Name, Vorname, Rufnummer des/der Antragsteller/in
- Name, Vorname, Klasse, Geburtsdatum, Anschrift des Kindes
- Betreuungsstunden des Kindes
Rechtsgrundlage
Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der gebundenen Ganztagesschule Stadtschule Bad Oldesloe
Evtl. Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe der Daten erfolgt an evtl. Kooperationspartner im Zuge der Betreuungsangebote, Rechtsanwaltskanzlei im Falle der Forderungseintreibung.
Speicherdauer/Löschfristen
10 Jahre
4. Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?
Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie bezüglich des Zuwendungsgewährung gegenüber der Stadt Bad Oldesloe das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSG-VO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). Zuständige Stelle in Schleswig-Holstein:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
5. Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Die Verpflichtung, dass Sie personenbezogene Daten bereitstellen, ergibt sich für dieses Verfahren aus der Benutzungsordnung über das Betreuungsangebot an der gebundenen Ganztagesschule Stadtschule Bad Oldesloe.
Die personenbezogenen Daten sind für die Aufnahme des Kindes in das Betreuungsangebot erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann die Aufnahme nicht bearbeitet werden.
Weiterführende Schule
Offene Ganztagsschule Theodor-Mommsen-Schule (TMS)
Die TMS ist, als weiterführendes Gymnasium, eine Offene Ganztagsschule.
Alle weiteren Informationen zum Angebot des Offenen Ganztages erhalten Sie hier:
Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Die Schülerinnen und Schüler der TMS haben in der benachbarten Mensa die Möglichkeit des Mittagessens. Seit 2018 bereitet die Mensa Crew das Mittagessen zu. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
Offene Ganztagsschule Theodor-Storm-Schule (TSS)
Die TSS ist, als Gemeinschaftsschule, eine Offene Ganztagsschule.
Alle weiteren Informationen zum Angebot des Offenen Ganztages erhalten Sie hier:
Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Die Schülerinnen und Schüler der TSS haben in der benachbarten Mensa die Möglichkeit des Mittagessens. Seit 2018 bereitet die Mensa Crew das Mittagessen zu. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
Gebundene Ganztagsschule Ida-Ehre-Schule (IES)
Die IES ist, als Gemeinschaftsschule mit Oberstufe, eine Gebundene Ganztagsschule.
Alle weiteren Informationen zum Angebot des Gebundenen Ganztages erhalten Sie hier:
Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Die Schülerinnen und Schüler der IES haben in der Mensa die Möglichkeit des Mittagessens. Seit 2018 bereitet die Mensa Crew das Mittagessen zu. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
Förderungen
Fördermittelprogramm „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützen die individuelle Förderung der Grundschülerinnen und Grundschüler und tragen damit zugleich zu mehr Teilhabechancen bei. Darüber hinaus stellen die Angebote eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.
Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf nachschulische Ganztagsbetreuung wurde das Landes- und Bundesinvestitionsprogramm „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beschlossen. Gewährt werden Zuwendungen für Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler.
Für die Klaus-Groth-Schule Bad Oldesloe wurde nach Antragstellung durch die Schulträgerin Stadt Bad Oldesloe eine nicht zurückzahlbare Projektförderung in Höhe von 27.131,95 € für die Errichtung einer Holzhütte und die Anschaffung von Spielfahrzeugen gewährt.
Mit 21.673,03 € wurde an der Grundschule West Bad Oldesloe die Sanierung der Aufenthalts- und Angebotsräume aus dem Landes- und Bundesinvestitionsprogramm „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ gefördert.
Zum Zweck der schulübergreifenden Sommerferienbetreuung für die offenen und gebundenen Ganztagsschulen der Grundschulen in Bad Oldesloe wurde die Anschaffung eines Zirkuszeltes im Rahmen des Landes- und Bundesinvestitionsprogramms „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ mit einer nicht zurückzahlbaren Projektförderung in Höhe von 7.193,80 € bewilligt.
Alle Maßnahmen wurden im vierten Quartal 2021 vollständig umgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen zu Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals "Bildung Schleswig-Holstein".