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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.

Sirenen im Stadtgebiet Bad Oldesloe

Sirenen im Stadtgebiet Bad Oldesloe

Von den ursprünglich zuletzt rund 15 Sirenenstandorten im Stadtgebiet Bad Oldesloe und den Ortsteilen sind sämtliche Sirenen mittlerweile weitgehend zurückgebaut oder stehen zum Rückbau an. Insofern sind in Bad Oldesloe derzeit keine betriebsbereiten, vernetzten Sirenen vorhanden. Einzelne bestehende Sirenen können allenfalls vor Ort von Hand ausgelöst werden.

Das Land Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, wieder eine flächendeckende und technisch zeitgemäße Sireneninfrastruktur aufzubauen. Nach Überzeichnung der bisherigen Förderprogramme ist aktuell die Neuauflage eines Landesförderprogrammes in Vorbereitung. Zuwendungsberechtigt wären die Kreise und kreisfreien Städte. Ferner hat der Kreis Stormarn ein Förderprogramm zur Ertüchtigung bestehender Motorsirenen und zum Neubau elektronischer Sirenen aufgelegt. Für die Förderung stehen dort im Zeitraum 2023 bis 2025 je 1,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Stadt Bad Oldesloe hat beim Kreis Stormarn einen entsprechenden Förderantrag gestellt.