Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehört die Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten Unterstützung für Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Dinge für den Haushalt.
Auch für persönliche Dinge, wie Fahrkarten, können Sie Leistungen erhalten.
Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie zusätzliche Hilfe in Form von Schwangerschaftskleidung oder Kleidung für Ihr Baby.
Medizinische Hilfe kann Ihnen gewährt werden, wenn Sie krank sind, eine Impfung benötigen oder eine Vorsorgeuntersuchung machen lassen wollen.
Weitere Hilfen sind möglich, zum Beispiel für Schulmaterialien oder einen Dolmetscher.
Die Leistung wird Ihnen in der Regel in Form einer Bezahlkarte (Debit-Karte) gewährt, abweichend können im Einzelfall Sachleistungen, Gutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.
Die Höhe der Leistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Ansprechpunkt
- An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
- wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- § 23 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 24 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 25 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 60 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen der zuständigen Behörde sofort Bescheid geben, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie arbeiten, umziehen oder mehr Geld bekommen.
Wenn Sie das nicht tun, bekommen Sie kein Geld mehr.
Wenn Sie eine Arbeit anfangen und das nicht spätestens nach drei Tagen ihrem zuständigen Sozialamt gemeldet haben müssen Sie eine Geldstrafe bezahlen.
Datenschutz-Information (Asylbewerberleistungen)
Datenschutz-Information (Asylbewerberleistungen)
Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:
Gewährung von Asylbewerberleistungen
Zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf) werden Grundleistungen gewährt. Ergänzend dazu werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf) sowie Leistungen nach der jeweiligen individuellen Bedarfslage.
Ohne Ihre Daten, die Sie im jeweiligen Antrag und den dazugehörigen Nachweisen angeben, ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Nationalität, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung, Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung, Aufenthaltsstatus, Bewilligungszeitraum, Bescheidempfänger/Bevollmächtigte Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten, biometrische Daten (Fingerabdruck)
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Anschrift, Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten
-
An: Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jugendhilfeträger
-
andere Leistungsträger (z. B. Sozialhilfeträger, Kommunen und Jobcenter)
-
Leistungserbringer (Personendaten, Leistungsbeginn, Leistungsumfang)
-
Alle Bereiche der Rechtspflege und Revision (Überprüfung)
Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.
Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.
Die rechtliche Grundlage ist:
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Verantwortlicher gemäß DSGVO
Der Bürgermeister
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-0
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
- E-Mail: info@badoldesloe.de
- Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1583
- Fax: 04531 84734
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-stormarn.de
Sie haben das Recht,
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
- eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
- dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
- dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
- dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
- Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).
Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24171 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)
Datenschutz-Information (Bildungspaket)
Datenschutz-Information (Bildungspaket)
Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:
Gewährung von Leistungen aus dem Bildungspaket.
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:
Name, Vorname, Anschrift sowie Kontaktdaten der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen sowie deren Sorgerechtsberechtigten, Einkommenssituation
Bei Einsatz der Bildungskarte werden folgende Daten verarbeitet:
- Leistungsträger: Verantwortlicher, Vorname und Name des jeweiligen Bearbeiters aus dem jeweiligen Rechtskreis
- Leistungserbringer: Kontaktdaten Anbieter und Kontaktdaten des Beschäftigten des Anbieters, Bewilligungszeitraum, Leistungsbetrag, Leistungsart
- Leistungsberechtigte: Vorname, Name, Geburtsdatum (als Identifikationsmerkmal und Alters-Leistungszuordnung), Kartennummer, Kartenstatus (aktiv, inaktiv, gesperrt);
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:
Eine Datenübermittlung findet nicht statt. Die leistungsberechtigten Menschen entscheiden selbst über die Art und Weise der Unterrichtung.
Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.
Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.
Die rechtliche Grundlage ist:
- § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
- § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und
- § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Verantwortlicher gemäß DSGVO
Der Bürgermeister
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-0
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
- E-Mail: info@badoldesloe.de
- Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1583
- Fax: 04531 84734
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-stormarn.de
Sie haben das Recht,
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
- eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
- dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
- dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
- dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
- Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).
Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24171 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)