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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
  1. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen,
  1. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  1. wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
  2. nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
  3. nach §25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
  1. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  2. die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  3. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 6 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  4. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen.
    Nach § 3 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sogenannte Grundleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden Ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin sind nach § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu gewähren. Weiterhin können »sonstige Leistungen" nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.

Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 AsylbLG ist nach § 2 AsylbLG das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf diejenigen leistungsberechtigten Personen entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet  aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Ansprechpunkt

  • An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
  • wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zu Erstaufnahemeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Datenschutz-Information (Asylbewerberleistungen)

Datenschutz-Information (Asylbewerberleistungen)

Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Gewährung von Asylbewerberleistungen
Zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf) werden Grundleistungen gewährt. Ergänzend dazu werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf) sowie Leistungen nach der jeweiligen individuellen Bedarfslage.
Ohne Ihre Daten, die Sie im jeweiligen Antrag und den dazugehörigen Nachweisen angeben, ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Nationalität, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung, Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung, Aufenthaltsstatus, Bewilligungszeitraum, Bescheidempfänger/Bevollmächtigte Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten, biometrische Daten (Fingerabdruck)

Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Anschrift, Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten

  • An: Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jugendhilfeträger

  • andere Leistungsträger (z. B. Sozialhilfeträger, Kommunen und Jobcenter)

  • Leistungserbringer (Personendaten, Leistungsbeginn, Leistungsumfang)

  • Alle Bereiche der Rechtspflege und Revision (Überprüfung)

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.

Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.

Die rechtliche Grundlage ist:

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Verantwortlicher gemäß DSGVO

Stadt Bad Oldesloe

Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-0
  • Fax: 04531 504-900
  • Internet: Webseite
  • De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
  • E-Mail: info@badoldesloe.de
  • Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Sie haben das Recht,
  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24171 Kiel

  • Telefon: 0431 988-1200
  • Fax: 0431 988-1223
  • Internet: Webseite
  • Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
  • E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)

Datenschutz-Information (Bildungspaket)

Datenschutz-Information (Bildungspaket)

Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Gewährung von Leistungen aus dem Bildungspaket.
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:

Name, Vorname, Anschrift sowie Kontaktdaten der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen sowie deren Sorgerechtsberechtigten, Einkommenssituation

Bei Einsatz der Bildungskarte werden folgende Daten verarbeitet:

  • Leistungsträger: Verantwortlicher, Vorname und Name des jeweiligen Bearbeiters aus dem jeweiligen Rechtskreis
  • Leistungserbringer: Kontaktdaten Anbieter und Kontaktdaten des Beschäftigten des Anbieters, Bewilligungszeitraum, Leistungsbetrag, Leistungsart
  • Leistungsberechtigte: Vorname, Name, Geburtsdatum (als Identifikationsmerkmal und Alters-Leistungszuordnung), Kartennummer, Kartenstatus (aktiv, inaktiv, gesperrt);
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Eine Datenübermittlung findet nicht statt. Die leistungsberechtigten Menschen entscheiden selbst über die Art und Weise der Unterrichtung.

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.

Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.

Die rechtliche Grundlage ist:
  • § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
  • § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und
  • § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Verantwortlicher gemäß DSGVO

Stadt Bad Oldesloe

Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-0
  • Fax: 04531 504-900
  • Internet: Webseite
  • De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
  • E-Mail: info@badoldesloe.de
  • Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Sie haben das Recht,
  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24171 Kiel

  • Telefon: 0431 988-1200
  • Fax: 0431 988-1223
  • Internet: Webseite
  • Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
  • E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)