Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Hühner,
- Enten,
- Gänse,
- Fasane,
- Perlhühner,
- Rebhühner,
- Tauben,
- Truthühner,
- Wachteln,
- Laufvögel,
- Gehegewild,
- Kameliden,
- andere Klauentiere,
- Fische aus Aquakulturbetrieben,
- Bienen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Erforderliche Unterlagen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
- Anschrift,
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
- Nutzungsart der Tiere und
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).
Kosten
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Frist
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
- § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
- § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).