Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Verwendung von Wappen
Das Oldesloer Stadtwappen
Das Oldesloer Stadtwappen zeigt in Rot das Holsteinische Nesselblatt und darin als Brustbild den blau gekleideten, mit einem Nimbus versehenen Apostel Petrus, der einen schwarzen Schlüssel aufrecht hält.
Das holsteinische Nesselblatt stammt vom Wappen der Schauenburger Grafen. Der Apostel Petrus gehört zu den Jüngern Jesu und wurde um 64–67 v. Chr. geboren. Der Name Petrus ist die latinisierte Form von dem griechischen Wort petros = Fels. Jesus vertraute Petrus die junge christliche Gemeinde nach seinem Tod an mit den Worten: „Du bist der Fels, und auf diesen Fels will ich meine Kirche bauen!“
Zu den Attributen, mit denen Petrus dargestellt wird, gehört der Schlüssel. Er verweist darauf, dass Jesus ihm den Schlüssel des Himmelreiches verhieß.
Petrus ist der Schutzheilige vieler Kirchen. Bis ins 12. Jahrhundert waren ihm fast alle Bischofskirchen geweiht. Er ist u. a. der Schutzpatron der Fischer und Schiffer, denn Petrus, der ursprünglich Simon heißt, war Fischer von Beruf. Er ist auch Schutzpatron der Schlosser, wegen seines Schlüsselattributs.
In das Oldesloer Stadtwappen kam der Apostel Petrus, weil ihm die in der Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete Kirche der Stadt geweiht wurde.
1439 setzte die Stadt das Nesselblatt mit dem Apostel Petrus in einen Schild und ging damit zur Wappenführung über. Das Oldesloer Wappen wird seitdem ununterbrochen, wenn auch in oft veränderter Form, bis heute genutzt.
Volltext
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen . Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.
Ansprechpunkt
- An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
- an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
- Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung - HoheitsVO).