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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Wohngeld

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

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Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Zudem finden sich umfangreiche Informationen zum Wohngeld-Plus und ein WohngeldPlus-Rechner unter: www.bmwsb.bund.de/w

Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.

Online-Wohngeldantrag

In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Diese Unterlagen werden benötigt, sofern Sie auf Sie zutreffen:

  • formeller Antrag
  • Ausweisdokumente aller Haushaltsangehörigen
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung (Vordruck ist vom Vermieter auszufüllen)
  • Nachweis über die Mietzahlungen der letzten 3 Monate
  • Verdienstbescheinigung von allen erwerbstätigen Personen (wird vom Arbeitgeber ausgefüllt)
  • Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
  • Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
  • aktueller Rentenbescheid
  • aktueller Bescheid des Arbeitsamtes
  • Einstellungsbescheid des Jobcenter
  • Gewinn-/ Verlustberechnung
  • Unterhaltsnachweise
  • Elterngeldbescheid
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis über Vermögen- und Kapitalerträge

Möchten Sie einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen, da Sie im Eigentum wohnen, setzten Sie sich bitte mit der Wohngeldstelle in Verbindung.

Anträge/Formulare

Wohngeld online beantragen

Die Anträge gibt es auch digital. Mit den digitalen Anträgen können Sie alle Eingaben online machen und Ihre Nachweise direkt hochladen. Hilfetexte liefern dabei Erklärungen zu den erforderlichen Eingaben.

Weitere Informationen sowie die Anträge selbst finden Sie im Serviceportal Gemeinsam Online:

Formulare für Mietzuschuss
Formulare für Lastenzuschuss

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz (WoGG).

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Datenschutz-Information (Wohngeld)

Datenschutz-Information (Wohngeld)

Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Gewährung von Wohngeld
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraumes kann eine wirtschaftliche Hilfe in Form von Wohngeld gewährt werden.
Diese Leistung können Mieter oder Eigentümer erhalten.

Ohne Ihre Daten, die Sie im jeweiligen Antrag und den dazugehörigen Nachweisen angeben, ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung, Einkommen, Bewilligungszeitraum, Bescheidempfänger/Bevollmächtigte Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten (Schwerbehinderteneigenschaft)

Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Name, Vorname, Anschrift sowie Dauer und Höhe der Leistung auf berechtigte Anfrage anderer Leistungsträger

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.

Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.

Die rechtliche Grundlage ist:

Wohngeldgesetz (WoGG)

Verantwortlicher gemäß DSGVO

Stadt Bad Oldesloe

Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-0
  • Fax: 04531 504-900
  • Internet: Webseite
  • De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
  • E-Mail: info@badoldesloe.de
  • Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Sie haben das Recht,
  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24171 Kiel

  • Telefon: 0431 988-1200
  • Fax: 0431 988-1223
  • Internet: Webseite
  • Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
  • E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)

Datenschutz-Information (Bildungspaket)

Datenschutz-Information (Bildungspaket)

Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Gewährung von Leistungen aus dem Bildungspaket.
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:

Name, Vorname, Anschrift sowie Kontaktdaten der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen sowie deren Sorgerechtsberechtigten, Einkommenssituation

Bei Einsatz der Bildungskarte werden folgende Daten verarbeitet:

  • Leistungsträger: Verantwortlicher, Vorname und Name des jeweiligen Bearbeiters aus dem jeweiligen Rechtskreis
  • Leistungserbringer: Kontaktdaten Anbieter und Kontaktdaten des Beschäftigten des Anbieters, Bewilligungszeitraum, Leistungsbetrag, Leistungsart
  • Leistungsberechtigte: Vorname, Name, Geburtsdatum (als Identifikationsmerkmal und Alters-Leistungszuordnung), Kartennummer, Kartenstatus (aktiv, inaktiv, gesperrt);
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Eine Datenübermittlung findet nicht statt. Die leistungsberechtigten Menschen entscheiden selbst über die Art und Weise der Unterrichtung.

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.

Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.

Die rechtliche Grundlage ist:
  • § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
  • § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und
  • § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Verantwortlicher gemäß DSGVO

Stadt Bad Oldesloe

Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-0
  • Fax: 04531 504-900
  • Internet: Webseite
  • De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
  • E-Mail: info@badoldesloe.de
  • Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Sie haben das Recht,
  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24171 Kiel

  • Telefon: 0431 988-1200
  • Fax: 0431 988-1223
  • Internet: Webseite
  • Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
  • E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)