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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Hundekot entsorgen

Wenn Sie mit Ihrem Hund in der Stadt spazieren gehen, sind Sie verpflichtet, dessen Hinterlassenschaften sofort zu entfernen.

Die/Der Hundeführerin/Hundeführer ist verpflichtet unverzüglich den Kot ihrer Hunde zu entfernen. Im gesamten Stadtgebiet verteilt sind sog. „Hundetoiletten“ mit kostenfreien Kotbeutel und der Entsorgungsmöglichkeit dieser Beutel aufgestellt.

Sollte der Hundekot nicht unverzüglich entfernt werden, kann dies als Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Straßen- und Wegegesetz bzw. die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oldesloe angesehen und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei Rückfragen bezüglich der sog. „Hundetoiletten“ wenden Sie sich bitte an den

Gartenbau – Baubetriebshof

Baubetriebshof

Sandkamp 20
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-476
  • Fax: 04531 504-908
  • Internet: Webseite

Um den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Führen Sie beim Spaziergang immer einen Hundekotbeutel mit sich. Diese sind im Handel erhältlich oder werden teilweise kostenlos von Kommunen bereitgestellt.
  • Heben Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Hundekotbeutel auf und verschließen Sie den Beutel sicher.

Entsorgen Sie den verschlossenen Beutel in einem Restmülleimer oder öffentlichen Abfallbehälter.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeitenden der zuständigen Ordnungsbehörde dürfen in diesem Fall die Person, die den Hund führt, anhalten und deren Personalien aufnehmen.