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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Fundsachen melden

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Volltext

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Für welches Gebiet ist das Fundbüro zuständig?

Beim städtischen Fundbüro werden jährlich etwa 80 Fahrräder und weitere Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Portmonees, Handys, etc.) abgegeben oder gemeldet. Das Fundbüro ist für den Bereich der Stadt Bad Oldesloe zuständig. Auch die bei der Polizei, dem Hallenbad oder den Busunternehmen abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.

Fahrräder

Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass man die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer kennt. Die Fahrräder werden beim Baubetriebshof der Stadt Bad Oldesloe aufbewahrt. Falls Sie ein Fahrrad suchen, oder eine Negativbescheinigung für die Versicherung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Baubetriebshof.
Bei Verlustbescheinigungen für Fahrräder ist die Beschreibung, ggf. Eigentumsnachweis, falls vorhanden, ausgefüllter Vordruck der Versicherung, mitzubringen.

Rechtsgrundlage(n)

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)