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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Wie kann ich eine Urkunde anfordern?

Personenstandsurkunden aus schleswig-holsteinischen Standesämtern können über das Serviceportal vom Land Schleswig-Holstein beantragt werden:

Serviceportal Schleswig-Holstein: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/xSTA

Für die Beantragung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis registrieren und identifizieren. Die Bezahlung erfolgt direkt über den Payment Provider. Nach der Zahlung wird die Beantragung automatisiert an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Anschließend werden Ihnen die Dokumente per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.

Eine Beantragung direkt beim Standesamt ist per Post oder E-Mail ebenfalls möglich. Bitte übermitteln Sie die u. a. Daten und überweisen die Gebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, auf eines der u. g. Konten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen:

Wir benötigen folgende Angaben

  • gewünschte Urkunde
  • Ereignisdatum (Geburts-, Sterbe- oder Heiratsdatum)
  • genauen Namen der Person
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Zahlungsnachweises (Kontoauszug o. ä.)

Bezahlung der Gebühren

Die Gebühren überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt Bad Oldesloe (Eine Übersendung gegen Gebührenrechnung, per Nachnahme oder mittels Abbuchung ist nicht möglich.):

Sparkasse Holstein

IBAN: DE21 2135 2240 0000 0004 55
BIC: NOLADE21HOL

Volksbank Stormarn

IBAN: DE31 2019 0109 0000 0646 70
BIC: GENODEF1HH4

Postbank

IBAN: DE96 2001 0020 0012 7372 09
BIC: PBNKDEFF

BZ: 12202.4311000/1 (59) Urkunde: ... (hier Ihren Namen angeben)

Nach Zahlungseingang übersenden wird Ihnen per Post die Urkunde(n). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Falls die Urkunde dringend benötigt wird, können Sie in Ausnahmefällen telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.

Kosten

Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Rechtsgrundlage(n)

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