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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Familienbuch / Heiratseintrag

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. Januar 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden seit dem die Eheeinträge in den Eheregistern von den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. An diese Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt.

Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden ausgestellt werden.

Wie kann ich eine Urkunde anfordern?

Personenstandsurkunden aus schleswig-holsteinischen Standesämtern können über das Serviceportal vom Land Schleswig-Holstein beantragt werden:

Serviceportal Schleswig-Holstein: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/xSTA

Für die Beantragung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis registrieren und identifizieren. Die Bezahlung erfolgt direkt über den Payment Provider. Nach der Zahlung wird die Beantragung automatisiert an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Anschließend werden Ihnen die Dokumente per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.

Eine Beantragung direkt beim Standesamt ist per Post oder E-Mail ebenfalls möglich. Bitte übermitteln Sie die u. a. Daten und überweisen die Gebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, auf eines der u. g. Konten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen:

Wir benötigen folgende Angaben

  • gewünschte Urkunde
  • Ereignisdatum (Geburts-, Sterbe- oder Heiratsdatum)
  • genauen Namen der Person
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Zahlungsnachweises (Kontoauszug o. ä.)

Bezahlung der Gebühren

Die Gebühren überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt Bad Oldesloe (Eine Übersendung gegen Gebührenrechnung, per Nachnahme oder mittels Abbuchung ist nicht möglich.):

Sparkasse Holstein

IBAN: DE21 2135 2240 0000 0004 55
BIC: NOLADE21HOL

Volksbank Stormarn

IBAN: DE31 2019 0109 0000 0646 70
BIC: GENODEF1HH4

Postbank

IBAN: DE96 2001 0020 0012 7372 09
BIC: PBNKDEFF

BZ: 12202.4311000/1 (59) Urkunde: ... (hier Ihren Namen angeben)

Nach Zahlungseingang übersenden wird Ihnen per Post die Urkunde(n). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Falls die Urkunde dringend benötigt wird, können Sie in Ausnahmefällen telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Das Familienbuch gibt es seit 1. Januar 2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).