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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Express-Reisepass beantragen

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung, Registrierschein),
  • ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei,  (auch für Kinder, unabhängig vom Alter),
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24037-fotomustertafel.html
  • den alten Reisepass (nicht bei Erstausstellung oder Verlust),
  • Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (§ 1629 BGB).
    Formular: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
    Die Zustimmung kann erfolgen:
    a) Durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis,
    b) Durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten,
    c) Gegebenenfalls Nachweis über Sorgeberechtigung,
    d) zur Antragsstellung muss das Kind anwesend sein.

Wichtige Hinweise zum Passfoto – Neuerungen ab 1. Mai 2025

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 1. Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.

Sie erhalten hierfür von Ihrem Fotografen einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vor Ort vorlegen müssen.

Kosten

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.


  • Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

    Gebühr: 69,50 EUR (Vorkasse: ja)
  • Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

    Gebühr: 102,00 EUR (Vorkasse: ja)
  • Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

Rechtsgrundlage(n)