Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Kosten
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Wie kann ich eine Urkunde anfordern?
Personenstandsurkunden aus schleswig-holsteinischen Standesämtern können über das Serviceportal vom Land Schleswig-Holstein beantragt werden:
Serviceportal Schleswig-Holstein: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/xSTA
Für die Beantragung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis registrieren und identifizieren. Die Bezahlung erfolgt direkt über den Payment Provider. Nach der Zahlung wird die Beantragung automatisiert an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Anschließend werden Ihnen die Dokumente per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.
Eine Beantragung direkt beim Standesamt ist per Post oder E-Mail ebenfalls möglich. Bitte übermitteln Sie die u. a. Daten und überweisen die Gebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, auf eines der u. g. Konten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen:
Urkunde anfordern (Post oder E-Mail)
Wir benötigen folgende Angaben
- gewünschte Urkunde
- Ereignisdatum (Geburts-, Sterbe- oder Heiratsdatum)
- genauen Namen der Person
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des Zahlungsnachweises (Kontoauszug o. ä.)
Bezahlung der Gebühren
Die Gebühren überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt Bad Oldesloe (Eine Übersendung gegen Gebührenrechnung, per Nachnahme oder mittels Abbuchung ist nicht möglich.):
Bankverbindungen
Sparkasse Holstein
IBAN: DE21 2135 2240 0000 0004 55
BIC: NOLADE21HOL
Volksbank Stormarn
IBAN: DE31 2019 0109 0000 0646 70
BIC: GENODEF1HH4
Postbank
IBAN: DE96 2001 0020 0012 7372 09
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck
BZ: 12202.4311000/1 (59) Urkunde: ... (hier Ihren Namen angeben)