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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Außenwerbung

Werbeanlagen

Werbeanlagen dienen als Hinweis auf Gewerbe und Beruf. Sie sollen Kunden ansprechen. Gleichzeitig sollen sie als Bestandteil einer Gebäudefassade und des Straßenbildes zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung des öffentlichen Raumes beitragen. Aus diesem Grund hat die Stadt Bad Oldesloe bereits 1988 eine Werbesatzung erlassen.

Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Als Werbeanlage gelten alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, Schaufensterbeklebungen und -bemalungen, Spannbänder, Fahnen, Banner, Werbepylone, Attrappen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

Wenn Werbeanlagen im öffentlichen Raum aufgestellt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich z. B. Verkaufsstände, Informationsstände, Werbeaufsteller/Werbetafeln, Aufstellen von Tischen/Stühlen.

Werbeflächen

Im Stadtgebiet können zusätzliche Werbeflächen direkt bei den externen Anbietern gebucht werden. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH

Niederlassung Kiel

Eggerstedtstraße 1
24103 Kiel

Plakatierungen

Weitere Informationen:

Ansprechpunkt

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht benötigt.

Kosten

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).