Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Außenwerbung: Genehmigung
Außenwerbung
Werbeanlagen
Werbeanlagen dienen als Hinweis auf Gewerbe und Beruf. Sie sollen Kunden ansprechen. Gleichzeitig sollen sie als Bestandteil einer Gebäudefassade und des Straßenbildes zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung des öffentlichen Raumes beitragen. Aus diesem Grund hat die Stadt Bad Oldesloe bereits 1988 eine Werbesatzung erlassen.
Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Als Werbeanlage gelten alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, Schaufensterbeklebungen und -bemalungen, Spannbänder, Fahnen, Banner, Werbepylone, Attrappen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Wenn Werbeanlagen im öffentlichen Raum aufgestellt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich z. B. Verkaufsstände, Informationsstände, Werbeaufsteller/Werbetafeln, Aufstellen von Tischen/Stühlen.
Werbeflächen
Im Stadtgebiet können zusätzliche Werbeflächen direkt bei den externen Anbietern gebucht werden. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Firmenwegweiser in unseren Gewerbegebieten
Röntgenstraße 26
32107 Bad Salzuflen
- Telefon: 05221 18702-0
- Internet: Webseite
- E-Mail: info@infographik.de
- Großflächenwerbung auf öffentlichen Flächen
Westfa-Werbung Modersohn GmbH & Co. KG
Schwarzenmoorstraße 7–11
32049 Herford
- Telefon: 05221 2807-0
- Internet: Webseite
- E-Mail: info@westfa-werbung.de
- Mastrahmen an Straßenlaternen und Großflächenwerbung auf privaten Flächen
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Niederlassung Kiel
Eggerstedtstraße 1
24103 Kiel
- Telefon: 0431 71758-75
- Fax: 0431 71758-88
- Internet: Webseite
- E-Mail: kontakt@stroer.de
Plakatierungen
Weitere Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um Außenwerbung innerhalb von Ortsdurchfahrten geht,
- an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, wenn es um Ausnahmen hinsichtlich Außenwerbung außerhalb von Ortsdurchfahrten geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Was sollte ich noch wissen?
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).