Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Private Brauchtumsfeuer bedürfen keiner Genehmigung und mit Ausnahme von Osterfeuern auch keiner Anzeige nach dem Abfallbeseitigungsgesetz.
Osterfeuer sind dem örtlichen Ordnungsamt schriftlich anzuzeigen bis spätestens 20. März.
Das Bürgerbüro informiert die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr.
Formular
Formulare – Hinweise
Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.
PDF-Formulare
Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Ausfüllen
Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.
Senden – Online-Versand
Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.
Speichern
ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.
iPad, iPhone, Smartphones
Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.
Probleme
- Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
- Probleme mit Firefox
Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu. - Probleme mit Google Chrome
Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.
Formularservice
Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.
Osterfeuer als Brauchtum und nicht zur Abfallentsorgung!
Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass Feuer zur Osterzeit nur dann als Osterfeuer erlaubt sind, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Als Brennmaterial darf lediglich unbehandeltes naturbelassenes Holz in Form von stückigem Scheit- oder Kaminholz genutzt werden.
In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von Grünabfällen nur dann erlaubt, wenn keine anderen Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder wenn es ausschließlich zur Knickpflege dient. Da jedoch im Kreis Stormarn kreisweit die Biotonne eingeführt worden ist und bei größeren Mengen die zentral gelegenen Recyclinghöfe der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH den Grünabfall annehmen, ist das Verbrennen dieser Abfälle nicht erlaubt
Ausnahmegenehmigungen können daher nur bei besonderen Umständen erteilt werden. Anträge sind bei der Abfallbehörde des Kreises und nicht bei den Gemeinden zu stellen.
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH)
Leineweberring 13
21493 Elmenhorst
- Telefon: 04151 8793-95
- Internet: Webseite
- E-Mail: info@awsh.de