Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Sie haben als deutsche Person im Ausland geheiratet, haben keinen Inlandswohnsitz und möchten die Eheschließung im Eheregister in Deutschland beurkunden lassen?
Leistungsbeschreibung
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grundsätzlich die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben, ist Ihr örtliches Standesamt zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Heiratsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation/Apostille,
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis,
- Geburtsurkunden.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
- 80 Euro für die Nachbeurkundung einer Eheschließung,
- zuzüglich 30 Euro, sofern eine eidesstattliche Versicherung erforderlich ist,
- gegebenenfalls 30 Euro für eine namensrechtliche Erklärung,
- zuzüglich die Gebühr für eine oder mehrer Eheurkunden.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
- Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
- Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.
Rechtsgrundlage
- Artikel 11 Absatz 1 Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
Art. 11 EGBGB - Form von Rechtsgeschäften - dejure.org
- Artikel. 13 Absatz.1-4 Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
Art. 13 EGBGB - Eheschließung - dejure.org
- Artikel 17b Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
Art. 17b EGBGB - Eingetragene Lebenspartnerschaft und... - dejure.org
- § 34 Personenstandsgesetz ( PStG)
§ 34 PStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- § 39 Personenstandsgesetz ( PStG)
§ 39 PStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- § 41 Personenstandsgesetz ( PStG)
§ 41 PStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)