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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Die/Der Hundeführerin/Hundeführer ist verpflichtet unverzüglich den Kot ihrer Hunde zu entfernen. Im gesamten Stadtgebiet verteilt sind sog. „Hundetoiletten“ mit kostenfreien Kotbeutel und der Entsorgungsmöglichkeit dieser Beutel aufgestellt.

Sollte der Hundekot nicht unverzüglich entfernt werden, kann dies als Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Straßen- und Wegegesetz bzw. die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oldesloe angesehen und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei Rückfragen bezüglich der sog. „Hundetoiletten“ wenden Sie sich bitte an den

N. N.

Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Stadtentwicklung

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

Rechtsgrundlage(n)

§ 3 Abs. 7 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)