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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Friedhöfe

Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

Gräbersuche

Gräbersuche

Die Friedhöfe in Bad Oldesloe werden von der Friedhofsverwaltung verwaltet. Nur der „Alte Friedhof“ wurde 1975 der Stadt Bad Oldesloe übertragen.

Friedhöfe in Bad Oldesloe

  • Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Oldesloe
  • Evangelischer Friedhof Rethwisch
  • Evangelischer Friedhof Tralau
  • Katholischer Friedhof St. Vicelin
Zuständige Stelle

Friedhofsverwaltung Bad Oldesloe

Lindenkamp 99
23843 Bad Oldesloe

Alter Friedhof

Der „Alte Friedhof“ liegt zwischen Trave und Beste sowie Bahnhofstraße und Berliner Ring. Ursprünglich wurde der ca. 2,1 ha große Friedhof als Ersatz für den Kirchhof der Peter-Paul-Kirche 1824 gegründet.

Im Jahre 1881 wurde aus Platzgründen der neue Friedhof im Südwesten der Stadt angelegt.
In der Folge wurde der südöstliche Quadrant des Alten Friedhof nicht mehr genutzt. Deswegen konnte auf diesem ungenutzten Viertel der Anlage ein Ehrenmal für Kriegstote errichtet werden.
Zunächst wurde 1916 die Rotunde als Gedenkstätte für im ersten Weltkrieg gefallene Soldaten errichtet. Sie sind dort nicht beerdigt, sondern Tafeln mit Namen, die in die Mauer eingelassen sind, erinnern an die Menschen.
Um diese Rotunde wurden die uniformierten Toten des Bombenangriffs auf Bad Oldesloe vom 24.4.1945 beigesetzt und erhielten zunächst Holzkreuze, 1960 wurden diese durch Grabsteine ersetzt.
Es gab viele Uniformierte zu dem Zeitpunkt in Bad Oldesloe, weil auf dem Bahnhof mehrere Lazarettzüge mit verwundeten Soldaten standen, die von Pflegepersonal – ebenfalls uniformiert – versorgt wurden.
In die Rotunde wurde 1954 die Figur „die Trauernde“ von Richard Kuöhl gesetzt.

Zusätzlich zu den Einzelgräbern wurden ebenfalls nach dem Bombenangriff 1945 Massengräber angelegt.

weitere Informationen zum „Alten Friedhof“

Zuständige Stelle

Verkehrs- und Grünflächen

Bauen und Umwelt – Fachbereich IV

Hindenburgstraße 17–19
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
23843 Bad Oldesloe

Erforderliche Unterlagen

Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:

  • Totenschein,
  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
  • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
  • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
  • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
  • Personalausweis der/des Verstorbenen,
  • Sterbefallanzeige.

Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

  • Willensbekundung,
  • Sterbeurkunde,
  • Totenschein,
  • Amtsärztliche Bescheinigung.

Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
  • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)