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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht

Wer Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, verkaufen oder tauschen möchte, benötigt eine Genehmigung.

Leistungsbeschreibung

Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.

Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit dem Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Herkunftsnachweise,
  • Zuchtnachweise und
  • Kennzeichen der Tiere (zum Beispiel Ringnummern).
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr liegt gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zwischen 10,00 und 260,00 Euro. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Artenschutzübereinkommen "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Rechtsgrundlage