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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

8. September 2023 • 135/2023

Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet von Bad Oldesloe

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Bad Oldesloe eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bzw. der Hundehalterin bei der Stadtverwaltung (Fachdienst Finanzen) mit dem entsprechenden Antragsformular angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt aktuell 120 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.

In zurückliegender Zeit wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Bad Oldesloe in der Zeit vom 25. September 2023 bis voraussichtlich Frühjahr 2024 durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr und samstags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu tragen die Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen werden selbstverständlich eingehalten.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir allen Hundehaltern, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden um Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oldesloe und das für die Hundesteueranmeldung erforderliche Formular sind auf unserer Website www.badoldesloe.de/hundesteuer zu finden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen aus dem Sachbereich Steuern und Abgaben der Stadt Bad Oldesloe telefonisch unter 04531 504-212 und -221 sowie per E-Mail: steuern@badoldesloe.de gerne zur Verfügung.

Formular

Satzung