Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 2.2.2023
Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 2.2.2023, um 19.30 Uhr in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Tagesordnung
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
- Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde
- Mitteilungen der Bürgerworthalterin
- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
- Dritte Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte rückwirkend ab 1.1.2023
1632/2018-2023 - Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe
1546/2018-2023 - Richtlinie zur Förderung der Nutzung städtischer Räume in der Stadt Bad Oldesloe
1547/2018-2023 - Satzung über die Aufhebung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe (Aufhebungssatzung zur Raumnutzungssatzung)
1584/2018-2023 - Fortführung des Freiwilligen Sozialen Jahres an der Theodor-Mommsen-Schule, der Theodor-Storm-Schule und der Ida-Ehre-Schule ab dem Schuljahr 2023/2024
1623/2018-2023 - Anfragen – öffentlich
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
13. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
14. Anfragen – nicht öffentlich
Öffentliche Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Hinweise zum Infektionsschutz:
Es gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Personen und die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
Es besteht keine Maskenpflicht. Den Sitzungsteilnehmenden und den Besucherinnen und Besuchern steht es unbenommen frei, zum Eigenschutz eine Maske zu tragen.