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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

25. Januar 2023 • Bekanntmachungsdatum

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 2.2.2023

Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 2.2.2023, um 19.30 Uhr in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe

Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.

Tagesordnung

Öffentliche Tagesordnungspunkte

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
  3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Mitteilungen der Bürgerworthalterin
  6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
  7. Dritte Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte rückwirkend ab 1.1.2023
    1632/2018-2023
  8. Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe
    1546/2018-2023
  9. Richtlinie zur Förderung der Nutzung städtischer Räume in der Stadt Bad Oldesloe
    1547/2018-2023
  10. Satzung über die Aufhebung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe (Aufhebungssatzung zur Raumnutzungssatzung)
    1584/2018-2023
  11. Fortführung des Freiwilligen Sozialen Jahres an der Theodor-Mommsen-Schule, der Theodor-Storm-Schule und der Ida-Ehre-Schule ab dem Schuljahr 2023/2024
    1623/2018-2023
  12. Anfragen – öffentlich

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte

13. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
14. Anfragen – nicht öffentlich

Öffentliche Tagesordnungspunkte

15. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Hinweise zum Infektionsschutz:

Es gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Personen und die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
Es besteht keine Maskenpflicht. Den Sitzungsteilnehmenden und den Besucherinnen und Besuchern steht es unbenommen frei, zum Eigenschutz eine Maske zu tragen.

Originalfassung