3. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte
Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 2.2.2023 wird die folgende 3. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe erlassen:
2. Begriff der Zuwendung
In Ziffer 2 Satz 5 wird das Jahr „2018“ durch das Jahr „2023“ ersetzt.
6. Verfahren
In Ziffer 6.1 (Antragsverfahren) wird in Absatz 3 der Satz „Im Antrag ist anzugeben, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.“ gestrichen.
In Ziffer 6.1 (Antragsverfahren) wird Absatz 6 folgender Satz vorangestellt „Der Zuwendungsempfänger hat bei jeder Art von Förderanträgen anzugeben, ob und inwieweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist.“.
In Ziffer 6.1 (Antragsverfahren) wird in die zweiten Aufzählungspunkte der Absätze 7 und 9 folgender Zusatz „(unter Angabe des Prozentsatzes)“ hinter den Wörtern „...nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) berechtigt aufgenommen.
In Ziffer 6.1 (Antragsverfahren) wird in Absatz 9 die Anweisung „AKS (Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen)“ durch die Anweisung „AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen)“ ersetzt.
In Ziffer 6.1 (Antragsverfahren) wird Absatz 15 Satz 1 und 2 „Die Prüfung ist von dem sachlich zuständigen Fachbereich durchzuführen bzw. zu beauftragen. Sofern erforderlich, sind andere Fachbereiche oder Dienststellen, z. B. in technischer Hinsicht, zu beteiligen.“ durch folgende Sätze ersetzt „Die Prüfung ist von den sachlich zuständigen Fachbereichen bzw. Stabsstellen durchzuführen bzw. zu beauftragen. Sofern erforderlich, sind andere Fachbereiche bzw. Stabsstellen oder Dienststellen, z. B. in technischer Hinsicht, zu beteiligen.“.
In Ziffer 6.1 (Antragsverfahren) wird im letzten Absatz das Wort „Fachbereich“ gestrichen und durch „Fachdienst“ ersetzt.
In Ziffer 6.4 (Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers) wird Absatz 2 um folgenden Aufzählungspunkt erweitert: „- sich Änderungen zur Vorsteuerabzugsberechtigung ergeben.“
10. Inkrafttreten und Überleitungsregelung
In Ziffer 10 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst: „Die 3. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte tritt am 1.1.2023 rückwirkend in Kraft.“
Anlage 1 a zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 2 (Zugrundeliegende Förderrichtlinien oder Beschlüsse der städtischen Gremien) wird die Auswahlmöglichkeit „Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur“ durch „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für...“ ersetzt.
In Ziffer 2 (Zugrundeliegende Förderrichtlinien oder Beschlüsse der städtischen Gremien) wird die Auswahlmöglichkeit „usw. (weitere Richtlinien aufführen)“ ersatzlos gestrichen.
In Ziffer 10 (Erklärungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers), erster Abschnitt, zweite Auswahlmöglichkeit, wird das Beispiel „Richtlinien zu Förderung von Kunst und Kultur durch das Beispiel „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für...“ ersetzt.
Anlage 1 b zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 2 (Zugrundeliegende Förderrichtlinien oder Beschlüsse der städtischen Gremien) wird die Auswahlmöglichkeit „Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur durch „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für...“ ersetzt.
In Ziffer 2 (Zugrundeliegende Förderrichtlinien oder Beschlüsse der städtischen Gremien) werden die Auswahlmöglichkeiten „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Jugendpflegematerial“, „Richtlinie zur Förderung von Jugendfreizeitfahrten und internationalen Jugendbegegnungen“, „Richtlinie zur Förderung von Jugendferienerholung“ und „usw. (weitere Richtlinien aufführen)“ ersatzlos gestrichen.
In Ziffer 10 (Erklärungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers), erster Abschnitt, zweite Auswahlmöglichkeit, wird das Beispiel „Richtlinien zu Förderung von Kunst und Kultur durch das Beispiel „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für...“ ersetzt.
Anlage 1 c zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 2 (Zugrundeliegende Förderrichtlinien oder Beschlüsse der städtischen Gremien) wird die Auswahlmöglichkeit „usw. (weitere Richtlinien aufführen)“ ersatzlos gestrichen.
In Ziffer 6 (Gesamtkosten) wird die Anweisung „AKS (Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen)" durch die Anweisung „AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen)“ ersetzt.
Anlage 1 d zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 8 (Erklärungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers), erster Abschnitt, zweite Auswahlmöglichkeit, wird das Beispiel „Richtlinien zu Förderung von Kunst und Kultur“ durch das Beispiel „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für...“ ersetzt.
Anlage 1 e zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 6 (Erklärungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers), erster Abschnitt, zweite Auswahlmöglichkeit, wird die Auswahlmöglichkeit „Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur der Stadt Bad Oldesloe“ durch „Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe“ ersetzt.
Anlagen 1 a bis 1 e zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In den o. g. Anlagen wird unter „Erklärungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers“ der Aufzählungspunkt „- dass sie/er für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug ☐ berechtigt ist und dies bei den Ausgaben berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer) ☐ nicht berechtigt ist,“ wie folgt geändert: „- dass sie/er für das beantragte Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 2 ☐ nicht berechtigt ist. ☐ berechtigt ist; und zwar in Höhe von ... Prozent.
Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung sind die sich daraus ergebenden Vorteile besonders ausgewiesen und von den Ausgaben abgesetzt worden.“
Anlagen 1 a bis 1 c zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
In den o. g. Anlagen wird unter „Anlagen“ der Aufzählungspunkt „Bescheinigung über Vorsteuerabzug“ gestrichen.
Anlage 2 zu Nr. 6.2 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 1 (Bewilligung), erster Abschnitt, zweite Auswahlmöglichkeit, werden die Worte „Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur“ durch „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für...“ ersetzt.
Anlage 5 zu Nr. 6.6 der Rahmenrichtlinie
Ziffer 4 wird um folgenden Aufzählungspunkt erweitert „- dass im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung, die sich daraus ergebenen Vorteile besonders ausgewiesen und von den Ausgaben abgesetzt worden sind.“
Die tabellarischen Anlagen zum Verwendungsnachweis werden durch neue Tabellen ersetzt. Die neuen Tabellen können dem Anhang entnommen werden.
Anlage 6 zu Nr. 6.6 der Rahmenrichtlinie
In Ziffer 4 werden die Spalte „Ausgaben in €“ weiter in die Spalten „netto“, „MwSt.“ und „brutto“ unterteilt.
Ziffer 6 wird um folgenden Aufzählungspunkt erweitert „- dass im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung, die sich daraus ergebenen Vorteile besonders ausgewiesen und von den Ausgaben abgesetzt worden sind.“
Anhang
- Zahlenmäßiger Nachweis für Ausgaben (zu Anlage 5)
- Zahlenmäßiger Nachweis für Einnahmen (zu Anlage 5)
Bad Oldesloe, den 14.3.2023
Stadt Bad Oldesloe
(Jörg Lembke)
Bürgermeister
Nachweis für Ausgaben (zu Anlage 5)
Anlage zum Verwendungsnachweis
vom:
Ausgaben | ||||||||
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lfd. Nr. | Tag der Zahlung | Empfänger | Grund der Zahlung | Betrag in € (netto) | MwSt.-Betrag in € | Betrag in € (brutto) | Gesamtbetrag in € | Kostengruppe |
Gesamt |
Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Legende Kostengruppen:
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte z. B. Erwerb Grundstücke, Notarkosten, Erbbaurechte
- Baukosten z. B. für Gebäude, Erschließungsanlagen und Außenanlagen
- Erwerb von Vermögensgegenständen z. B. Ausstattung
- Sachkosten
- Personalkosten
Nachweis für Einnahmen (zu Anlage 5)
Anlage zum Verwendungsnachweis
vom:
lfd. Nr. | Tag des Zahlungseingangs | Einzahler | Art der Zahlung z. B. Spende, Zuwendung, Erstattung | Grund der Zahlung | Einnahmen in € (brutto) |
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Gesamt |
Datum, rechtsverbindliche Unterschrift