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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

7. Juni 2023 • Bekanntmachungsdatum

Bebauungsplan Nr. 23 n: Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe

Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2021 beschlossen, für das Gebiet Olivet-Allee 2–6, Hamburger Straße 8–28 (gerade Nummern), Schützenstraße 2–22 g (gerade Nummern), Lorentzenstraße 2 a, 2b, 24 den Bebauungsplan Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe

Die für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe erarbeiteten planerischen Konzepte und die Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom
15. Juni 2023 bis zum 14. Juli 2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Termine außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierfür wurde, entsprechend der Kriterien der Anlage 2 zu § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB, eine überschlägige Prüfung (Vorprüfung des Einzelfalles) zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen vorgenommen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden am Ergebnis dieser Vorprüfung des Einzelfalles beteiligt.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind neben den Konzepten und dem Landschaftsplan für Bad Oldesloe verfügbar; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Art der vorhandenenInformation – Urheber – Thematischer Bezug
  • Vorentwurf Begründung: siehe Punkte 5, 6, 7, 8 – Architektur + Stadtplanung – Erschließung, Grünordnung und Artenschutz, Immissionen, Ver- und Entsorgung
  • Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB – Architektur + Stadtplanung – Klima/Luft, Artenschutz, Biotope, Landschaftsbild/Erholung; Lärm; Verkehr, Boden, Wasser
  • Orientierende Untersuchung Schützenstraße 24/Lorentzenstraße 2 a/2 b – Hanseatischer Umweltkontor – Boden, Wasser
  • Orientierende Untersuchung Olivet-Allee 4–6 – Hanseatischer Umweltkontor – Boden, Wasser
  • Zwischenstand zu den faunistischen Untersuchungen – Bartels Umweltplanung – Artenschutz

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.badoldesloe.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
In dieser Zeit wird außerdem im Fachbereich IV Stadtentwicklung, Ebene 9, während der Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 n – 2. Änderung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, 1. Juni 2023

Stadt Bad Oldesloe
Erster Bürgermeister-Stellvertreter

gez. Möller Siegel

Originalfassung