Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
Im Zusammenhang mit der Europawahl 2024 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister