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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

27. Juli 2024 • Bekanntmachungsdatum

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57), sowie der § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 2 und § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabga-bengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005 Seite 27), jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, erlässt die Stadt Bad Oldesloe nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2024 folgende Änderungssatzung:

Artikel 1
Änderung der Spielgerätesteuersatzung vom 28.10.2020

§ 5 Absatz 2 der Spielgerätesteuersatzung vom 28.10.2020 erhält folgende Fassung:

„(2) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Spielgerätes mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeord-nung sowie an den übrigen in § 1 Absatz 1 genannten Orten im Sinne des § 4 (1) a) mit manipulationssicherem Zählwerk 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse im Monat. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die 1. Änderungssatzung vom 18.12.2023.

Bad Oldesloe, den 23.7.2024

gezeichnet Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung