Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juli 2024 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
im Haushaltsjahr 2024
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 4.484.800 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 75.838.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 80.323.200 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 2.329.700 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 82.682.100 EUR nunmehr festgesetzt auf 85.011.800 EUR
Jahresüberschuss erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
Jahresfehlbetrag erhöht um EUR vermindert um 2.155.100 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 6.843.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 4.688.600 EUR
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 4.492.200 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 73.006.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 77.498.900 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 2.356.100 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 77.149.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 79.505.600 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 1.221.200 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 6.165.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 7.386.500 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 5.535.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 22.567.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 17.032.400 EUR
im Haushaltsjahr 2025
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 747.700 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 68.602.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 69.350.500 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 1.213.700 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 72.591.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 73.804.900 EUR
Jahresüberschuss erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
Jahresfehlbetrag erhöht um 466.000 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.988.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 4.454.400 EUR
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 755.100 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 66.006.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 66.762.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 1.231.000 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 67.514.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 68.745.900 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 1.221.200 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 7.048.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 1.740.400 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 3.491.600 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 12.686.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 16.178.100 EUR
§ 2
Es werden im Haushaltsjahr 2024 neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 8.735.000 EUR auf 15.450.000 EUR
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 323,80 Stellen auf 328,96 Stellen
Es werden im Haushaltsjahr 2025 neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 6.100.000 EUR auf 0 EUR
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 600.000 EUR
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 328,80 Stellen auf 334,96 Stellen
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeisters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.
§ 4
Die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 51100, 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 1 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 51100, 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.
Die Konten der Produkte 11115 und 11117, die Konten der Produkte 27100 und 27110, die Konten der Produkte 28110 und 28115, die Konten der Produkte 51100 und 51101 und die Konten der Produkte 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640 sind innerhalb der jeweiligen Teilpläne gegenseitig deckungsfähig.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 6. Augsut 2024 erteilt.
Bad Oldesloe, 8. August 2024
Jörg Lembke
Bürgermeister