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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

18. Dezember 2024 • Bekanntmachungsdatum

Zweite Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 2024 folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Haushaltsjahr 2024

  1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 5.943.600 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 80.323.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 86.266.800 EUR
    der Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um EUR 299.200 vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 85.011.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 84.712.600EUR
    der Jahresüberschuss erhöht um 1.554.200 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf 1.554.200 EUR
    der Jahresfehlbetrag erhöht um EUR 4.688.600 vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.688.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 0 EUR
  2. im Finanzplan
    der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 5.755.500 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 77.498.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 83.254.400 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 1.767.100  EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 79.505.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 77.738.500 EUR
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 5.234.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 7.386.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 2.152.500 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 2.922.800 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 17.032.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.109.600 EUR

im Haushaltsjahr 2025

  1. im Ergebnisplan
    der Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 11.154.800 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 69.350.500 EUR  nunmehr festgesetzt auf 80.505.300 EUR
    der Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 10.999.600 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 73.804.900 EUR  nunmehr festgesetzt auf 84.804.500 EUR
    der Jahresüberschuss erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR  nunmehr festgesetzt auf EUR
    der Jahresfehlbetrag erhöht um EUR vermindert um 155.200 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.454.400 EUR  nunmehr festgesetzt auf 4.299.200 EUR
    einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich erhöht um 4.299.200 EUR vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 0 EUR  nunmehr festgesetzt auf 4.299.200 EUR
    einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erhöht um 4.299.200 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher - 4.299.200 EUR  nunmehr festgesetzt auf 0 EUR
  2. im Finanzplan der
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 10.227.200 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 66.762.000 EUR  nunmehr festgesetzt auf 76.989.200 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 10.914.400 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 68.745.900 EUR  nunmehr festgesetzt auf 79.660.300 EUR
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 2.244.400 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.740.400 EUR  nunmehr festgesetzt auf 3.984.800 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 3.662.100 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 16.178.100 EUR  nunmehr festgesetzt auf 19.840.200 EUR

§ 2

Es werden im Haushaltsjahr 2024 neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 15.450.000 EUR auf 10.437.600 EUR

Es werden im Haushaltsjahr 2025 neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 600.000 EUR auf 1.585.000 EUR
  2. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 334,96 Stellen auf 332,46 Stellen

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeisters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.

§ 4

Die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 25200, 25210, 27100, 27110, 28110, 28115, 51100, 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 1 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 25200, 25210, 27100, 27110, 28110, 28115, 51100, 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 2 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.
Die Konten der Produkte 11115 und 11117, die Konten der Produkte 25200 und 25210, die Konten der Produkte 27100 und 27110, die Konten der Produkte 28110 und 28115, die Konten der Produkte 51100 und 51101 und die Konten der Produkte 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640 sind innerhalb der jeweiligen Teilpläne gegenseitig deckungsfähig.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung gemäß § 84 Absatz 5 GO und § 85 Absatz 6 GO ist durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 GemHVO nicht erforderlich.

Bad Oldesloe, 18. Dezember 2024

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung