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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

8. März 2025 • Bekanntmachungsdatum

Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Bad Oldesloe – Öffentliche Auslegung

Nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Stadt Bad Oldesloe einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser ist bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation oder alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 3. März 2025 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/ EG für das Stadtgebiet von Bad Oldesloe zugestimmt. Weiterhin wurde beschlossen, den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Die Unterlagen bestehen aus dem Berichtsentwurf und den Lärmkarten.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt in der Zeit vom 10. März 2025 bis 7. April 2025 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie montags von 8 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr öffentlich zur Einsicht aus. Nach vorheriger Vereinbarung mit dem Sachbereich Stadtentwicklung (stadtentwicklung@badoldesloe.de) besteht die Möglichkeit, den Plan auch außerhalb dieser Zeiten einzusehen.

Zudem kann der Entwurf der Lärmaktionsplanung auf der Webseite der Stadt unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Die Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 ist im Geoportal Umgebungslärm (DigitalerAtlasNord) des Landesamtes für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht: (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten zu den Planunterlagen Stellungnahmen abgeben. Ihre Stellungnahme können Sie per E-Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de oder per Post an die Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Sachbereich IV.20 – Stadtentwicklung, Postfach 1261, 23832 Bad Oldesloe, abgeben.

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss der Stadt Bad Oldesloe wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 den Entwurf der Lärmaktionsplanung erörtern. Die Sitzung in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, ist öffentlich.

Bad Oldesloe, den 5. März 2025

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Gezeichnet Lembke (L.S.)

Originalfassung

Unterlagen